Ausgesprochen!

Grüner Daumen

Mei toll, es schneit schon wieder... Schnell, ab zur Bushaltestelle. Ich muss um Punkt Acht Uhr im Büro sein. Mein Daumen angelt nach der Buskarte in der Geldtasche. Glitsch – fast wär’ ich am Boden gesessen. Jetzt reicht’s. Heut’ ist es aber rutschig. Nichts wie rein in den Bus und die warme Heizung genießen. Kein nervenaufreibendes... [mehr...]

Wohnbeihilfen

[ Kontakt ]

AdresseEduard-Wallnöfer-Platz 3
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 2732
Fax+43 (0)512 508 2735

[ Weitere Informationen ]

[ Gesetze/Richtlinien ]

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Wohnbeihilfen

  ]

1 Welches Objekt wird gefördert? [Link]

2 Wer bekommt die Förderung?
   2.1 Voraussetzung

3 Art und Höhe der Förderung? [Link]
4 Abwicklung der Förderung? [Link]


Einreichstellen [Link]


2.1 Voraussetzung

Eine (Wohn)Beihilfe wird nur an österreichische Staatsbürger sowie an im Sinne des §17 Abs. 6 des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991 gleichgestellte Personen (z.B. EU-Bürger) als Wohnungsinhaber einer geförderten Wohnung gewährt.

An andere natürliche Personen wird eine Beihilfe nur dann gewährt, wenn sie seit mindestens 5 Jahren in Tirol den Hauptwohnsitz haben.