1 Welches Objekt wird gefördert? [Link]
2 Wer bekommt die Förderung?
2.1 Voraussetzung
3 Art und Höhe der Förderung? [Link]
4 Abwicklung der Förderung? [Link]
Einreichstellen [Link]
2.1 Voraussetzung
Eine (Wohn)Beihilfe wird nur an österreichische Staatsbürger sowie an im Sinne des §17 Abs. 6 des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991 gleichgestellte Personen (z.B. EU-Bürger) als Wohnungsinhaber einer geförderten Wohnung gewährt.
An andere natürliche Personen wird eine Beihilfe nur dann gewährt, wenn sie seit mindestens 5 Jahren in Tirol den Hauptwohnsitz haben.


