Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]
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Eigenheime - Neubau oder Ersterwerb

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1. Welches Haus, welche Wohnung wird gefördert? [Link]
2. Wer bekommt die Förderung? [Link]
3. Art und Höhe der Förderung? [Link]
4. Abwicklung der Förderung?

4.1 Wann ist das Ansuchen einzubringen?
4.2 Ausstellung der Förderungs-Zusicherung
4.3 Wann ist die Endabrechnung einzureichen?

 


Einreichstellen [Link]

4.1 Wann ist das Ansuchen einzubringen?

Das Ansuchen um einen Förderungskredit oder einen Wohnbauscheck für ein Eigenheim (eine Wohnung) ist spätestens 6 Monate nach Baubeginn einzureichen.

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4.2 Ausstellung der Förderungs - Zusicherung

Im Falle einer positiven Erledigung eines Ansuchens erteilt das Land die schriftliche Zusicherung. In der Zusicherung werden die Bedingungen und/oder Auflagen zur Sicherung der Förderung festgelegt. Mit der Zusicherung erwirbt der Förderungswerber einen Anspruch auf die Förderung.

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4.3 Wann und wo ist die Endabrechnung einzureichen?

Die Endabrechnung (Formblatt F26) für das Eigenheim (die Wohnung) ist nach Fertigstellung der Bauarbeiten (inklusive Außenputz) und nach Bezug bei der für die Einbringung des Förderungsansuchens vorgesehenen Einreichstelle einzubringen.

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