1 Welches Haus, welche Wohnung wird gefördert? [Link]
2 Wer bekommt die Förderung? [Link]
3 Art und Höhe der Förderung? [Link]
4 Abwicklung der Förderung
4.1 Wann ist das Ansuchen einzubringen?
4.2 Ausstellung der Förderungs-Zusicherung
Einreichstellen [Link]
4.1 Wann ist das Ansuchen einzubringen?
Das Ansuchen auf Gewährung einer Förderung für die Fertigstellung eines Wohnhauses (einer Wohnung) ist noch vor der Fertigstellung einzubringen.
4.2 Ausstellung der Förderungs - Zusicherung
Im Falle einer positiven Erledigung eines Ansuchens erteilt das Land die schriftliche Zusicherung. In der Zusicherung werden die Bedingungen und/oder Auflagen zur Sicherung der Förderung festgelegt. Mit der Zusicherung erwirbt der Förderungswerber einen Anspruch auf die Förderung.


