Eine Förderung wird nur für den Erwerb eines (laut Baubewilligung) mindestens 10 Jahre alten, nicht (mehr) wohnbaugeförderten Wohnobjektes (einer Wohnung) zu einem angemessenen Preis gewährt.
1 Welches Haus, welche Wohnung wird gefördert? [Link]
2 Wer bekommt die Förderung? [Link]
3 Art und Höhe der Förderung? [Link]
4 Abwicklung der Förderung? [Link]
4.1 Wann ist das Ansuchen einzubringen?
4.2 Ausstellung der Förderungs-Zusicherung
Einreichstellen [Link]
4.1 Wann ist das Ansuchen einzubringen?
Das Ansuchen auf Gewährung einer Förderung für den Erwerb eines Wohnhauses oder einer Wohnung ist spätestens sechs Monate nach dem Erwerb einzubringen.
4.2 Ausstellung der Förderungs - Zusicherung
Im Falle einer positiven Erledigung eines Ansuchens erteilt das Land die schriftliche Zusicherung. In der Zusicherung werden die Bedingungen und/oder Auflagen zur Sicherung der Förderung festgelegt. Mit der Zusicherung erwirbt der Förderungswerber einen Anspruch auf die Förderung.


