Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Erwerb eines bestehenden Wohnobjektes

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Erwerb eines bestehenden Wohnobjektes

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Eine Förderung wird nur für den Erwerb eines (laut Baubewilligung) mindestens 10 Jahre alten, nicht (mehr) wohnbaugeförderten Wohnobjektes (einer Wohnung) zu einem angemessenen Preis gewährt.

1 Welches Haus, welche Wohnung wird gefördert? [Link]

2 Wer bekommt die Förderung? [Link]

3 Art und Höhe der Förderung? [Link]

4 Abwicklung der Förderung? [Link]

4.1 Wann ist das Ansuchen einzubringen?
4.2 Ausstellung der Förderungs-Zusicherung

 


Einreichstellen  [Link]

4.1 Wann ist das Ansuchen einzubringen?

Das Ansuchen auf Gewährung einer Förderung für den Erwerb eines Wohnhauses oder einer Wohnung ist spätestens sechs Monate nach dem Erwerb einzubringen.

4.2 Ausstellung der Förderungs - Zusicherung

Im Falle einer positiven Erledigung eines Ansuchens erteilt das Land die schriftliche Zusicherung. In der Zusicherung werden die Bedingungen und/oder Auflagen zur Sicherung der Förderung festgelegt. Mit der Zusicherung erwirbt der Förderungswerber einen Anspruch auf die Förderung.