Ausgesprochen!

Auseinander

Plötzlich und überraschend war es heraußen, das Wort Scheidung bei den Eltern meines Mitschülers. Aber im Laufe der Jahre haben sie sich anscheinend doch immer weniger zu sagen gehabt, sich sozusagen auseinander gelebt. Der Felix, der ständig mit seiner mega Musik im Ohr durch die Gegend rennt, hat das gar nicht so richtig mitgekriegt: Wie ein... [mehr...]

Mietzins- und Annuitätenbeihilfe

[ Kontakt ]

AdresseEduard-Wallnöfer-Platz 3
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 2732
Fax+43 (0)512 508 2735

[ Gesetze/Richtlinien ]

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Mietzins- und Annuitätenbeihilfe

  ]

Mietzinsbeihilfen sind monatliche Zuschüsse des Landes zum Wohnungsaufwand von nicht wohnbaugeförderten Mietwohnungen, Annuitätenbeihilfen sind monatliche Zuschüsse des Landes zum Wohnungsaufwand von nicht wohnbaugeförderten Vorhaben im Eigentum (Eigentumswohnungen, Reihenhäuser usw.).

Die Mietzins- und Annuitätenbeihilfenaktion ist eine Förderung des Landes und jener Gemeinden, die sich an dieser Aktion beteiligen und einen 30%igen Beitrag zu den Kosten der im jeweiligen Gemeindegebiet ausgezahlten Beihilfen leisten.

1 Welches Objekt wird gefördert?
Die "gebäudebezogenen" Voraussetzungen für diese Förderungen

2 Wer bekommt die Förderung?
Die "personenbezogenen" Voraussetzungen für diese Förderungen

3 Art und Höhe der Förderung?
Förderungen stehen zur Verfügung

4 Abwicklung der Förderung?
Zuerst Ansuchen, dann Bewilligung, zuletzt Auszahlung

Einreichstellen für Mietzins- oder Annuitätenbeihilfenansuchen
Das Ansuchen um Gewährung einer Mietzins- oder Annuitätenbeihilfe ist beim zuständigen Gemeinde(Stadt)amt, im Bereich der Stadt Innsbruck beim Stadtmagistrat Innsbruck einzureichen.