1 Welches Objekt wird gefördert? [Link]
2 Wer bekommt die Förderung?
Eine Mietzins- oder Annuitätenbeihilfe wird nur an österreichische Staatsbürger sowie an im Sinne des §17 Abs. 6 des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991 gleichgestellte Personen (z.B. EU-Bürger, die sich im Rahmen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer oder der Niederlassungsfreiheit in Tirol aufhalten) als Wohnungsinhaber gewährt.
An andere natürliche Personen wird eine Mietzinsbeihilfe nur dann gewährt, wenn sie seit mindestens 5 Jahren in Tirol den Hauptwohnsitz haben.
3 Art und Höhe der Förderung? [Link]
4 Abwicklung der Förderung? [Link]
Einreichstellen für Mietzins- oder Annuitätenbeihilfenansuchen
Das Ansuchen um Gewährung einer Mietzins- oder Annuitätenbeihilfe ist beim zuständigen Gemeinde(Stadt)amt, im Bereich der Stadt Innsbruck beim Stadtmagistrat Innsbruck einzureichen.


