Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]
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Wohnhaussanierung

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1 Förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen [Link]
2 Welches Haus, welche Wohnung wird gefördert? [Link]
3 Wer bekommt die Förderung? [Link]
4 Art und Höhe der Förderung? [Link]
5 Abwicklung der Förderung?

5.1 Wann ist das Ansuchen einzubringen?
5.2 Ausstellung der Förderungs - Zusicherung


Einreichstellen [Link]


5.1 Wann ist das Ansuchen einzubringen?

Förderungsansuchen für Wohnhaussanierungsvorhaben sind spätestens 18 Monate nach Vollendung des Vorhabens oder der Rechnungslegung unter Verwendung der dafür vorgesehenen Formblätter einzureichen.

Ansuchen auf Gewährung eines einmaligen Zuschusses sind unter Vorlage der Rechnungen (mit Einzahlungsbelegen) einzureichen.

Ansuchen auf Gewährung eines Annuitätenzuschusses sind unter Vorlage der Rechnungen (mit Einzahlungsbelegen) oder unter Vorlage der Angebote einzureichen. Im letzteren Fall sind die tatsächlichen Kosten durch Vorlage der Rechnungen (mit Einzahlungsbelegen) im Zuge der Endabrechnung nachzuweisen.

Mieter, die um eine Bürgschaft des Landes ansuchen, haben das Ansuchen vor Baubeginn unter Vorlage der Angebote einzureichen.

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5.2 Ausstellung der Förderungs - Zusicherung

Im Falle einer positiven Erledigung eines Ansuchens erteilt das Land die schriftliche Zusicherung, in der Bedingungen und/oder Auflagen zur Sicherung des Förderungszweckes festgelegt werden. Mit dieser schriftlichen Zusicherung erwirbt der Förderungswerber einen Anspruch auf die Förderung.

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