Diese Zusatzförderung soll bewirken, dass die Umweltbelastung vermindert, der Energieverbrauch gesenkt und die Heizkosten deutlich reduziert werden.
Verbesserter Energie - Heizwärmebedarf (HWB)
Eine Verbesserung des Heizwärmebedarfes in Relation zum vorgeschriebenen Heizwärmebedarf (Wohnbauförderungsrichtlinie) bringt nachfolgende Punkte:
| Verbesserung >= 20% | 2 Punkte |
| Verbesserung >= 30% | 3 Punkte |
| Verbesserung >= 40% | 4 Punkte |
| Verbesserung >= 50% | 6 Punkte |
| Verbesserung >= 60% | 8 Punkte |
| auf Passivhausqualität (HWB BGF <= 10 kWh/m².a) | 14 Punkte |
Bei Passivhäusern wird keine zusätzliche Förderung für eine Heizung gewährt. Die Berechnung des Heizwärmebedarfes hat nach den Bestimmungen der Tiroler Bauordnung 2001 i.d.g.F. zu erfolgen.
Biomasseheizung als alleiniges Heizsystem
(Mindestwirkungsgrad 85%, Emissionsgrenzwerte sind einzuhalten)
| Gebäude bis 300 m² Nutzfläche | 3 Punkte |
| Gebäude über 300 m² bis 1000 m² Nutzfläche | 2 Punkte |
| Gebäude über 1000 m² Nutzfläche | 1 Punkt |
| Anschluss an eine bestehende Biomasseheizung in solchen Gebäuden (z.B. DG-Ausbau, Zubau) | 1 Punkt |
Anschluss Fernwärme (Biomasse, Abwärme)
| Gebäude bis 300 m² Nutzfläche | 1 Punkt |
| Gebäude über 300 m² Nutzfläche | 1/2 Punkt |
Wärmepumpe für Heizzwecke
| mit Wärmequelle Erdreich oder Grundwasser | 2 Punkte |
- Hauptheizung mit Niedertemperaturverteilung unter 35°C
- Jahresarbeitszahl >= 4 (Nachweis durch Prüfzeugnis; Leistungsziffer laut Richtlinie)
Wärmepumpe für Heizzwecke
| mit Wärmequelle Luft | 2 Punkte |
- Hauptheizung mit Niedertemperaturverteilung unter 35°C
- Installation in ein Gebäude mit maximal 300 m² Nutzfläche und einem
Heizwärmebedarf von maximal 25 kWh/m²a
| Gebäude bis 300 m² Nutzfläche | 2 Punkte |
| Gebäude über 300 m² Nutzfläche | 1 Punkt |
Holz- oder Holzlehmbauweise
mit Dämmstoffen auf Basis nachwachsender Rohstoffe
(z.B. Zellulose, Hanf, Schurwolle)
| Gebäude bis 300 m² Nutzfläche | 1 1/2 Punkte |
| Gebäude über 300 m² Nutzfläche | 1 Punkt |
Holz- oder Holzlehmbauweise
ohne Dämmstoffe auf Erdölbasis (z.B. Mineralwolle)
| Gebäude bis 300 m² Nutzfläche | 1 Punkte |
| Gebäude über 300 m² Nutzfläche | 1/2 Punkt |
Ökologisch vorteilhafte Bauprodukte
| Einbau von PVC-freien Fenstern und Türen | 1/2 Punkt |
Höhe des Zuschusses
Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Gesamtzahl der Punkte multipliziert mit der förderbaren Wohnnutzfläche (höchstens 110 m²) und multipliziert mit einem Punktewert von EUR 8,--.
Auszahlung
bei Endabrechnung des Bauvorhabens
siehe auch Erläuterungen - Formblatt MBL-10


