Ausgesprochen!

Auseinander

Plötzlich und überraschend war es heraußen, das Wort Scheidung bei den Eltern meines Mitschülers. Aber im Laufe der Jahre haben sie sich anscheinend doch immer weniger zu sagen gehabt, sich sozusagen auseinander gelebt. Der Felix, der ständig mit seiner mega Musik im Ohr durch die Gegend rennt, hat das gar nicht so richtig mitgekriegt: Wie ein... [mehr...]
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Zuschuss für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen

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Diese Zusatzförderung soll bewirken, dass die Umweltbelastung vermindert, der Energieverbrauch gesenkt und die Heizkosten deutlich reduziert werden.

Verbesserter Energie - Heizwärmebedarf (HWB)

Eine Verbesserung des Heizwärmebedarfes in Relation zum vorgeschriebenen Heizwärmebedarf (Wohnbauförderungsrichtlinie) bringt nachfolgende Punkte:

Verbesserung >= 20% 2 Punkte
Verbesserung >= 30% 3 Punkte
Verbesserung >= 40% 4 Punkte
Verbesserung >= 50% 6 Punkte
Verbesserung >= 60% 8 Punkte
auf Passivhausqualität (HWB BGF <= 10 kWh/m².a) 14 Punkte

Bei Passivhäusern wird keine zusätzliche Förderung für eine Heizung gewährt. Die Berechnung des Heizwärmebedarfes hat nach den Bestimmungen der Tiroler Bauordnung 2001 i.d.g.F. zu erfolgen.

Biomasseheizung als alleiniges Heizsystem

(Mindestwirkungsgrad 85%, Emissionsgrenzwerte sind einzuhalten)

Gebäude bis 300 m² Nutzfläche 3 Punkte
Gebäude über 300 m² bis 1000 m² Nutzfläche 2 Punkte
Gebäude über 1000 m² Nutzfläche 1 Punkt
Anschluss an eine bestehende Biomasseheizung in solchen Gebäuden (z.B. DG-Ausbau, Zubau) 1 Punkt

Anschluss Fernwärme (Biomasse, Abwärme)

Gebäude bis 300 m² Nutzfläche 1 Punkt
Gebäude über 300 m² Nutzfläche 1/2 Punkt

Wärmepumpe für Heizzwecke

mit Wärmequelle Erdreich oder Grundwasser 2 Punkte

- Hauptheizung mit Niedertemperaturverteilung unter 35°C
- Jahresarbeitszahl >= 4 (Nachweis durch Prüfzeugnis; Leistungsziffer laut Richtlinie)

Wärmepumpe für Heizzwecke

mit Wärmequelle Luft 2 Punkte

- Hauptheizung mit Niedertemperaturverteilung unter 35°C
- Installation in ein Gebäude mit maximal 300 m² Nutzfläche und einem
   Heizwärmebedarf von maximal 25 kWh/m²a

Kontrollierte Wohnraumlüftung

(mit bestandenem BlowerDoor Test unter einfachem Luftwechsel)

Gebäude bis 300 m² Nutzfläche 2 Punkte
Gebäude über 300 m² Nutzfläche 1 Punkt

Holz- oder Holzlehmbauweise

mit Dämmstoffen auf Basis nachwachsender Rohstoffe
(z.B. Zellulose, Hanf, Schurwolle)

Gebäude bis 300 m² Nutzfläche 1 1/2 Punkte
Gebäude über 300 m² Nutzfläche 1 Punkt

Holz- oder Holzlehmbauweise

ohne Dämmstoffe auf Erdölbasis (z.B. Mineralwolle)

Gebäude bis 300 m² Nutzfläche 1 Punkte
Gebäude über 300 m² Nutzfläche 1/2 Punkt

Ökologisch vorteilhafte Bauprodukte

Einbau von PVC-freien Fenstern und Türen 1/2 Punkt

Höhe des Zuschusses

Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Gesamtzahl der Punkte multipliziert mit der förderbaren Wohnnutzfläche (höchstens 110 m²) und multipliziert mit einem Punktewert von EUR 8,--.

Auszahlung

bei Endabrechnung des Bauvorhabens

siehe auch Erläuterungen - Formblatt MBL-10