Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Kinderzuschuss

[ Kontakt ]

AdresseEduard-Wallnöfer-Platz 3
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 2732
Fax+43 (0)512 508 2735
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Kinderzuschuss

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Zuschuss ab dem 3. Kind
Der Zuschuss wird im Zusammenhang mit der Förderung für die Errichtung von Eigenheimen in NICHT verdichteter Bauweise gewährt.
Für Haushalte mit drei oder mehr Kindern des Förderungswerbers, für die Familienbeihilfe bezogen wird.

  • Höhe des Zuschusses
    EUR 2.200,-- für das dritte und für jedes weitere Kind
  • Auszahlung
    bei Endabrechnung des Bauvorhabens

Zuschuss für jedes, bei der Ermittlung des Förderungskredits nicht berücksichtigte Kind des Förderungswerbers,
das bis 10 Jahre nach Förderungszusicherung geboren wird.
Im Zusammenhang mit dem Erhalt eines Förderungskredits für den Neubau oder die Errichtung von Eigenheimen in NICHT verdichteter Bauweise

  • Höhe des Zuschusses
    EUR 1.500,-- pro Kind
  • Einreichfrist
    spätestens ein Jahr nach der Geburt des Kindes