Zuschuss ab dem 3. Kind
Der Zuschuss wird im Zusammenhang mit der Förderung für die Errichtung von Eigenheimen in NICHT verdichteter Bauweise gewährt.
Für Haushalte mit drei oder mehr Kindern des Förderungswerbers, für die Familienbeihilfe bezogen wird.
- Höhe des Zuschusses
EUR 2.200,-- für das dritte und für jedes weitere Kind - Auszahlung
bei Endabrechnung des Bauvorhabens
Zuschuss für jedes, bei der Ermittlung des Förderungskredits nicht berücksichtigte Kind des Förderungswerbers,
das bis 10 Jahre nach Förderungszusicherung geboren wird.
Im Zusammenhang mit dem Erhalt eines Förderungskredits für den Neubau oder die Errichtung von Eigenheimen in NICHT verdichteter Bauweise
- Höhe des Zuschusses
EUR 1.500,-- pro Kind - Einreichfrist
spätestens ein Jahr nach der Geburt des Kindes


