Für die Warmwasseraufbereitung und die Heizung
- Höhe des Zuschusses
EUR 210,-- pro m² Kollektorfläche und 50 l Boilerinhalt,
höchstens jedoch EUR 2.100,-- pro Wohnung; sofern die Solaranlage zur Unterstützung der Raumheizung dient, erhöht sich der Förderungshöchstbetrag auf € 4.200,-- - Auszahlung
bei Endabrechnung des Bauvorhaben


