Im Zusammenhang mit der Förderung der Errichtung oder des Ersterwerbes einer Eigentumswohnung in verdichteter Bauweise (Wohnhaus mit mindestens drei Eigentumswohnungen und verschiedenen Wohnungseigentümern mit Wohnbedarf). Die Wohnstarthilfe wird nur einer Familie gewährt und beträgt:
| bis 1.310,-- | über 1.310,-- bis 1.460,-- | über 1.460,-- bis 1.610,-- | über 1.610,-- bis 1.760,-- | über 1.760,-- bis 1.910,-- | |
| Familie ohne Kind oder mit 1 Kind |
16.000,-- | 14.000,-- | 12.000,-- | 10.000,-- | 8.000,-- |
| Familie mit 2 Kindern | 16.000,-- | 16.000,-- | 14.000,-- | 12.000,-- | 10.000,-- |
| Familie mit 3 Kindern | 16.000,-- | 16.000,-- | 16.000,-- | 14.000,-- | 12.000,-- |
| Familie mit 4 Kindern | 16.000,-- | 16.000,-- | 16.000,-- | 16.000,-- | 14.000,-- |
höchstens jedoch in Höhe des Grundkostenanteiles.
Bei höheren Einkommen bzw. bei größeren Haushalten wird die Wohnstarthilfe durch analoge Fortsetzung der Tabelle ermittelt.
Es gelten die Bedingungen eines Wohnbauschecks.


