Abteilung Bildung

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AdresseHeiliggeiststraße 7-9
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 2552
Fax+43 (0)512 508 2555

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Abteilung Bildung

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Landesrätin Dr. Beate Palfrader
Landesrätin Dr. Beate Palfrader

Unsere Bildung - unsere Zukunft


Landesrätin Dr. Beate Palfrader ist das zuständige Mitglied der Tiroler Landesregierung für den Bereich Bildung. Die Abteilung Bildung im Amt der Tiroler Landesregierung beschäftigt sich mit den Themen Kinderbetreuung, LehrerInnen und Schulen, Musik- sowie Fachhochschulen. Unter der Leitung von Dr. Paul Gappmaier arbeiten 45 MitarbeiterInnen in der Bildungsabteilung, die sich jeden Tag darum bemühen, Sachfragen individuell zu klären und Anliegen aller Art transparent und nachvollziehbar zu lösen.


 

Die Abteilung Bildung stellt sich vor (pdf 311 KB) - Broschüre


 

 Zu unseren Aufgaben zählen:

  • dienstrechtliche Betreuung der ca. 7.300 aktiven und ca. 2.000 pensionierten LandeslehrerInnen, das sind Volks-, Haupt-, SonderschullehrerInnen, LehrerInnen an Polytechnischen Schulen und Berufsschulen sowie LehrerInnen an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen
    Die Abteilung Bildung ist damit der größer Dienstgeber des Landes Tirol und verwaltet knapp 300 Millionen an Jahresbudget allein in diesem Bereich.
  • die Bewältigung zahlreicher Aufgabenstellungen auf dem Gebiet der Organisation der Volks-, Haupt-, Sonderschulen und Polytechnischen Schulen sowie der Berufsschulen (z. B. im Zusammenhang mit der Errichtung, Erhaltung und Auflassung der Schulen, den Schulsprengeln, der Festlegung der Klassenzahl der einzelnen Schulen sowie der Schulzeit und den Ferien)

 

Bitte beachten Sie auch die "Online-Formulare" und unsere aktuellen Meldungen am Schwarzen Brett.

Teile der mit der Betreuung der Schulen zusammenhängenden Aufgaben besorgen die Bezirkshauptmannschaften und das Stadtmagistrat Innsbruck. Externer Link

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufgaben der Abteilung Bildung sind in einer Reihe von landesgesetzlichen und bundesgesetzlichen Vorschriften enthalten.

Die mittleren und höheren Schulen sowie jene Bereiche der Schulverwaltung, die oben nicht erwähnt sind (z. B. Angelegenheiten des Schulunterrichtes, der Schulaufsicht, der Schulpflicht und der Privatschulen), fallen in den Zuständigkeitsbereich der Schulbehörden des Bundes ( Bezirksschulräte, Externer Link Landesschulrat, Externer Link Bundesministerium Externer Link).