Ein Meilenstein für die Tiroler Familien

Der Tiroler Landtag hat am 30. Juni 2010 das Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz, das mit 1. September 2010 in Kraft getreten ist, einstimmig beschlossen. Das Land Tirol wird in den nächsten drei Jahren zusätzlich mehr als 32 Millionen Euro in die Kinderbetreuung investieren.

- Landesrätin Dr. Beate Palfrader
„Das ist ein Meilenstein für die Tiroler Familien. Erstmals sind alle Formen der Kinderbetreuung in einem Gesetz berücksichtigt“, freut sich Bildungslandesrätin Beate Palfrader. Damit wird die Grundlage für ein ganztägiges, ganzjähriges und flächendeckendes Angebot geschaffen. „Der Tiroler Landtag hat mit dem neuen Gesetz die Weichen für eine bedarfsgerechte und hochwertige Kinderbetreuung gestellt“, bedankt sich die Landesrätin beim Tiroler Landtag für die breite Zustimmung. „Ich sehe dies als Auftrag, weiter mit aller Kraft zum Wohle unserer Kinder zu arbeiten“, sagt die Landesrätin und bedankt sich gleichzeitig auch bei all jenen, die zur Entstehung dieses Gesetzes beigetragen haben.
Kurz zusammengefasst:
- ganzjähriges und ganztägiges Angebot
- gemeindeübergreifende und alterserweiterte Gruppen für den ländlichen Bereich (besondere Förderung durch das Land)
- kleinere Gruppengröße (beispielsweise zwanzig Kinder im Kindergarten und Hort, zwölf in der Kinderkrippe)
- besserer Betreuungsschlüssel
- verpflichtendes und kostenfreies Kindergartenjahr für über 5-Jährige
- kostenfreies Kindergartenjahr für über 4-Jährige
Rechtsgrundlagen und Richtlinien
- Hier finden Sie das Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz in konsolidierter Fassung samt Erläuternder Bemerkungen als PDF. (
381 KB)
- Hier finden Sie die Richtlinie 2011 zur Förderung des quantitativen und qualitativen Ausbaus des Kinderbetreuungsangebotes als PDF (
38 KB)und das entsprechende Formular für einen Förderantrag (
27 KB).
- Hier finden Sie die Richtlinie zur Finanzierung von Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinden (
30 KB) gemäß § 38c i.V.m. § 38b Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz.
- Hier finden Sie die Richtlinie zur Finanzierung von Erhaltern privater Kinderbetreuungseinrichtungen (
30 KB) gemäß § 38c i.V.m. § 38a Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz.
- Hier finden Sie die Richtlinie zur Finanzierung des Einsatzes von Stützkräften in Kinderbetreuungsgruppen mit Einzelintegration (
14 KB) gemäß § 38c i.V.m. § 38 Abs. 2 Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz.
Informationsunterlagen

Hier finden Sie Informationsunterlagen zum Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz
- Ausgewählte Themen im Überblick
(
362 KB) - Landesförderungen für Gemeinden (
3.4 MB) - Novelle zum Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz (
830 KB) (12. G-VBG-Novelle) - Landesgesetzblatt für Tirol zur Gesetzesänderung (
189 KB)
AnsprechpartnerInnen
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Frau Mag. Michaela Hutz, Leiterin des Referates Kinderbetreuung, und Herr Dr. Walter Prader, Jurist des Referates Kinderbetreuung, gerne zur Verfügung.
Ebenso erhalten speziell Eltern Antwort auf Ihre Fragen über die Kinderbetreuungs-Hotline Tirol. Nähere Details dazu finden Sie hier.


