- Förderungen für private Einrichtungen finden Sie hier in Kürze!
Förderungen des Landes Tirol für die Einrichtung von Kindergärten, Horten und Kinderkrippen
Weiters leistet das Land nach Maßgabe der im Jahresvoranschlag vorhandenen Mittel Erhaltern von Kindergärten, Horten und Kinderkrippen Zuschüsse für die Einrichtung dieser Institutionen. Das Ausmaß des Zuschusses richtet sich bei öffentlichen Erhaltern nach der Finanzkraft der Gemeinde und beträgt zwischen 40% und 90% des Kostenvoranschlages, höchstens aber der entsprechende Prozentsatz von derzeit € 10.900,00 pro Gruppe. Das Ausmaß des Zuschusses beträgt für private Erhalter grundsätzlich 90% des Kostenvoranschlages, höchstens aber 90% von derzeit € 10.900,00 pro Gruppe.


