Ausgesprochen!

Auseinander

Plötzlich und überraschend war es heraußen, das Wort Scheidung bei den Eltern meines Mitschülers. Aber im Laufe der Jahre haben sie sich anscheinend doch immer weniger zu sagen gehabt, sich sozusagen auseinander gelebt. Der Felix, der ständig mit seiner mega Musik im Ohr durch die Gegend rennt, hat das gar nicht so richtig mitgekriegt: Wie ein... [mehr...]
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Tiroler Gratiskindergarten

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Kindergartenkinder - © Land Tirol
Kindergartenkinder - © Land Tirol

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Im September 2009 startete der Tiroler Gratiskindergarten. Seither ist der Kindergartenbesuch für alle Kinder, die vor dem 01. September des jeweiligen Kindergartenjahres das 4. bzw. 5. Lebensjahr vollendet haben, halbtags (entspricht 20 Stunden pro Woche) gratis.

 

Sämtliche Kindergartenerhalter, das heißt sowohl die Gemeinden als auch die privaten Träger, erhalten einen Pauschalbetrag in Höhe von € 450 pro Kindergartenjahr für jedes Kind, für das die Regelung des Gratiskindergarten gilt.

 


 

Häufige Fragen zum Gratiskindergarten:

 

?  Welches Angebot ist gratis, wofür können vom Kindergartenerhalter nach wie vor Beiträge eingehoben werden?
Gratis ist der Besuch eines Kindergartens im Ausmaß von 20 Stunden  pro Woche über 10 Monate im Jahr. In der Regel ist das ein halber Kindergartentag. Für zusätzliche Angebote wie z.B. Ganztagesbetreuung, Mittagstisch oder Ferienbetreuung können vom Kindergartenerhalter weiterhin Beiträge eingehoben werden.


 

?  Was bedeutet dieses Angebot, wenn mein Kind eine private Einrichtung besucht?


Auch für private Erhalter von Kindergärten gilt die Regelung des Gratiskindergarten (450 € / Kind). Private Erhalter können somit den Elternbeitrag entsprechend reduzieren. Ebenso wie die öffentlichen Kindergartenerhalter können private Erhalter zusätzliche Leistungen weiterhin anbieten und dafür Beiträge einheben.


 

?  Für welche Kinder in welchen Einrichtungen bekommen Erhalter die Kostenbeiträge?


Die Kostenbeiträge werden für jene Kinder ausbezahlt, die vor dem 01. September das 4. bzw. 5. Lebensjahr vollendet haben und den Kindergarten mindesten 20 Stunden pro Woche besuchen. Grundsätzlich erfolgt die Betreuung in diesem Zusammenhang altersadäquat im Kindergarten. Für Kinder, die aus bestimmten Gründen in einer Kindergruppe betreut werden, kann unter den selben Voraussetzungen ebenfalls der Betrag von 450 € / Kind ausbezahlt werden.


 

?   Müssen Eltern einen Antrag stellen um in den Genuss des Gratiskindergartens zu kommen?


Für die Eltern entsteht durch den Tiroler Gratiskindergarten kein zusätzlicher Aufwand. Eltern melden Ihr Kind nach dem üblichen Prozedere im Kindergarten an. Die Erhalter melden die entsprechende Zahl der Kinder an das Amt der Tiroler Landesregierung / Abteilung Bildung. Die Pauschalbeträge werden dann direkt an die Erhalter ausbezahlt. Eltern von Kindern, die vor dem 01. September das 2. bzw. 3. Lebensjahr vollendet haben, können das Kindergeld PLUS über die Abteilung JUFF beantragen.


 

?   Besteht für Eltern und deren Kinder ein rechtlicher Anspruch auf einen Gratiskindergartenplatz?


Ein rechtlicher Anspruch besteht derzeit nicht.


 

?   Steht der Gratiskindergarten in Zusammenhang mit dem verpflichtenden Kindergartenjahr?


Seit dem Kindergartenjahr 2010/11 besteht für alle Kinder, die vor dem 01. September das 5. Lebensjahr vollendet haben, eine Verpflichtung zum halbtägigen Kindergartenbesuch. Die gesetzlichen Regelungen befinden sich im Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz.


 

Sollten Sie Fragen zum Tiroler Gratiskindergarten haben wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiterinnen  der Abteilung Bildung:


Dr.phil. Michaela Hutz
Referatsleitung
Tel. 0512/508/2580

Mag.phil. Daniela Löffler
Tel. 0512/508/7756

Barbara Raithmayr
Tel. 0512/508/2579