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Tiroler Gratiskindergarten

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Kindergartenkinder - © Land Tirol
Kindergartenkinder - © Land Tirol

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Im September 2009 startet das Tiroler Gratis-Kindergartenmodell. Dabei wird der Kindergartenbesuch für alle 4 und 5jährigen Kinder halbtägig (20 Stunden pro Woche) gratis.

Sämtliche Kindergartenerhalter, das heißt sowohl die Gemeinden als auch die privaten Träger, erhalten einen Pauschalbetrag in Höhe von € 450 pro Jahr  für jedes 4 und 5jährige Kind, das den Kindergarten besucht.

Häufige Fragen zum Gratiskindergarten:

?  Welches Angebot ist gratis, wofür können vom Kindergartenerhalter nach wie vor Beiträge eingehoben werden?
Gratis ist künftig für 4 und 5jährige Kinder in Tirol der Besuch eines Kindergartens im Ausmaß von 20 Stunden  pro Woche über 10 Monate im Jahr. In der Regel ist das ein halber Kindergartentag. Für zusätzliche Angebote wie z.B. Ganztagesbetreuung, Mittagstisch oder Ferienbetreuung können vom Kindergartenerhalter weiterhin Beiträge eingehoben werden.

?  Was bedeutet dieses Angebot, wenn mein Kind eine private Einrichtung besucht?
Private Erhalter von Kindergärten erhalten ebenso den Betrag von 450 € für jedes 4 und 5jährige Kind. Private Erhalter können somit den Elternbeitrag entsprechend reduzieren. Ebenso wie die öffentlichen Kindergartenerhalter können private Erhalter zusätzliche Leistungen weiterhin anbieten und dafür Beiträge einheben.

?  Für welche Kinder in welchen Einrichtungen bekommen Erhalter die Kostenbeiträge?
Die Kostenbeiträge werden für jene Kinder ausbezahlt, die vor dem 1. September das 4 oder 5 Lebensjahr vollendet haben und den Kindergarten mindesten 20 Stunden pro Woche besuchen. Grundsätzlich erfolgt die Betreuung in diesem Zusammenhang altersadäquat im Kindergarten. Für Kinder, die aus bestimmten Gründen in einer Kindergruppe betreut werden, kann unter den selben Voraussetzungen ebenfalls der Betrag von 450 € / Kind ausbezahlt werden.

?   Müssen Eltern einen Antrag stellen um in den Genuss des Gratiskindergartens zu kommen?
Für die Eltern entsteht durch das neue Modell Tiroler Gratiskindergarten kein zusätzlicher Aufwand. Eltern melden Ihr Kind nach dem üblichen Prozedere im Kindergarten an. Die Erhalter melden die entsprechende Zahl der 4 und 5jährigen Kinder an das Amt der Tiroler Landesregierung / Abteilung Bildung. Die Pauschalbeträge werden dann direkt an die Erhalter ausbezahlt. Eltern von Kindern im Alter von 2 bis 3 Jahren können das Kindergeld PLUS über die Abteilung JUFF beantragen.

?   Wird es durch das Gratiskindergarten Angebot zu Platzproblemen in den Kindergärten kommen?
Platzprobleme sind durch die neue Regelung keine zu erwarten, da in Tirol bereits jetzt über 96 % der über 4jährigen Kinder einen Kindergarten besuchen. Zusätzlich wird der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen vom Land Tirol maßgeblich gefördert und unterstützt.

?   Besteht für Eltern und deren Kinder ein rechtlicher Anspruch auf einen Gratiskindergartenplatz?
Ein rechtlicher Anspruch besteht derzeit nicht.

?   Steht der Gratiskindergarten in Zusammenhang mit dem verpflichtenden Kindergartenjahr?
Eine Verpflichtung zum halbtägigen Kindergartenbesuch für alle 5jährigen Kinder wird ab 1. September 2010 eingeführt. Diesbezüglich werden gesetzliche Grundlagen geschaffen.


Sollten Sie Fragen zum Tiroler Gratiskindergarten haben wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Bildung:

Referatsleiterin
Dr. Doris Winkler-Hofer
Tel. 0512/508/2575
doris.winkler@tirol.gv.at

Kindergarteninspektorin
Mag. Michaela Hutz
Tel. 0512/508/2580
Mobil: 0676 / 88 508 2580
eMailmichaela.hutz@tirol.gv.at

Kindergarteninspektorin
Barbara Raithmayr
Tel. 0512/508/2579
Mobil: 0676 / 88 508 2579
eMailbarbara.raithmayr@tirol.gv.at