
Mit der schulischen Tagesbetreuung leisten Bund und Länder einen wichtigen Beitrag für mehr Bildungsqualität und Chancengerechtigkeit und erleichtern Eltern mit schulpflichtigen Kindern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Ausführliche Informationen zur schulischen Tagesbetreuung finden Sie auf der Homepage des bmukk
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Um den steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen für Schülerinnen und Schüler zu decken, wurde zwischen dem Bund und den Ländern eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau der ganztägigen Schulformen beschlossen. Das Land Tirol wird gemeinsam mit dem Bund in den nächsten Jahren knapp 17 Millionen Euro in den Ausbau ganztägiger allgemein bildender Pflichtschulen in Tirol investieren.
Gemeinsames Ziel von Bund und Land Tirol ist es, bis zum Schuljahr 2014/15 in Tirol 1.000 neue Betreuungsplätze zu schaffen. Um dieses Vorhaben realisieren zu können, stellen das Land Tirol und der Bund großzügig Fördermittel zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen zur schulischen Tagesbetreuung finden Sie hier. (
182 KB)
Bedarfserhebung - Anmeldung von Schüler/innen:
Vom 02. - 16. Mai 2012 erfolgt in jeder Tiroler Schule (gemeinsam mit dem Schulerhalter) die Bedarfserhebung der in Frage kommenden Schüler/innen. Hiefür wird seitens der Abteilung Bildung ein Erhebungsbogen zur Verfügung gestellt sowie eine Informationsbroschüre.
- Die Informationsbroschüre finden Sie hier. (
3.0 MB)
- Übersetzung Elternmerkblatt - englisch (
19 KB) - Übersetzung Elternmerkblatt - türkisch (
34 KB) - Übersetzung Elternmerkblatt - bosnisch/kroatisch/serbisch (
59 KB)
Informationen zur Ausbauoffensive des Bundes finden Sie hier
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Hier finden Sie die Antragsformulare für die jeweilige Förderung:
- Förderungsantrag für Personalkosten im Freizeitbereich (
29 KB) der schulischen Tagesbetreuung (max. € 8.000,--/Gruppe)
Für jeden Standort und jedes Schuljahr muss ein eigenes Ansuchen gestellt werden!
Bei schulübergreifendem Angebot der schulischen Tagesbetreuung ist der Standort anzugeben, an dem die Tagesbetreuung geführt wird.
- Förderungsantrag für infrastrukturelle Maßnahmen (
34 KB) zum Ausbau schulischer Tagesbetreuung (max. € 50.000,--/Gruppe)
Infrastrukturelle Maßnahmen können pro Gruppe mit einem Betrag von einmalig maximal Euro 50.000,-- gefördert werden. Diese Förderung erfolgt für Maßnahmen in den Schuljahren 2011/12 bis letztmalig 2012/2013.
Die Richtlinien zur Förderung finden Sie hier:
- Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zu den Personalkosten der Freizeitbetreuung ganztägiger Schulformen (
29 KB) (Abgangsdeckungsrichtlinie)
1) FINANZIERUNG
Der Ausbau der schulischen Tagesbetreuung wird finanziell gefördert:
- Personalkosten: Die Höhe der Förderung beträgt maximal Euro 8.000,-- pro Gruppe und Schuljahr (beginnend mit dem Schuljahr 2011/12 bis zum Schuljahr 2014/15). Die Förderung dient zur Abdeckung der Personalkosten im Freizeitbereich bis 16:00 Uhr.
- Investitionsförderung: Pro Gruppe in der schulischen Tagesbetreuung können einmalig maximal Euro 50.000,-- für infrastrukturelle Maßnahmen gefördert werden (bis zum Schuljahr 2012/13).
Die Eltern sollen ab dem kommenden Schuljahr 2012/13 mit Einsparung der Hälfte Ihrer Beiträge (dzt. Euro 70,--) entlastet werden!
2) ORGANISATION
- Der Schulerhalter kann eine Schule (freiwillig) als ganztägige Schule bestimmen, wenn insgesamt sieben (an Sonderschulen drei) Schüler/innen eine Tagesbetreuung in Anspruch nehmen.
- Der Schulerhalter hat eine Schule (verpflichtend) als ganztägige Schule zu bestimmen, wenn zu erwarten ist, dass mindestens 15 (an Sonderschulen mindestens sieben) Schüler/innen eine Tagesbetreuung in Anspruch nehmen werden.
Für wie viele Tage/Woche eine Tagesbetreuung erwünscht ist, ist sowohl bei freiwilliger als auch bei verpflichtender Einrichtung einer Tagesbetreuung nicht relevant.
3) WAS IST ZU TUN?
- Verantwortlich für die Umsetzung der schulischen Nachmittagsbetreuung ist die Leiterin bzw. der Leiter der jeweiligen Pflichtschule (z. B. für Elternbefragung, Organisation und Qualitätssicherung, Erstellung eines pädagogisches Gesamtkonzept)
- Für die Freizeitbetreuung können entweder Lehrer/innen oder Freizeitpädagogen bzw. Freizeitpädagoginnen eingesetzt werden.
- Antragsformulare für die Personalkosten- und Investitionsförderung werden hier in Kürze zum Download zur Verfügung gestellt.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den Informationsblättern des Unterrichtsministeriums:
- Informationen für Schulerhalter (
170 KB)
- Informationen für die Schulleitung (
339 KB)
- Informationen für die Eltern (
127 KB)
- Informationen für die Schulaufsicht (
198 KB)
Im Schuljahr 2011/12 gibt es folgende Standorte. (
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Die Abteilung Bildung oder Ihre Schule stehen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung:
schulische-Tagesbetreuung@tirol.gv.at.
Nähere Informationen über das Nachmittagsbetreuungsangebot der Stadt Innsbruck erteilt das Stadtmagistrat, Amt für Erziehung, Bildung und Gesellschaft, Tel.: +43(0)512/5360-4203.
Mehr Information unter der |



