Schulzeit und Ferien

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Schulzeit und Ferien

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Ferientermine für das Schuljahr 2010/2011 Externer Link

 


Wann die Tiroler Schulen "Urlaub" machen

1) Allgemein bildende Pflichtschulen

Außer den Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind folgende Tage schulfrei:

  • 2. November (Allerseelentag)
  • 24. Dezember bis einschließlich 6. Jänner (Weihnachtsferien)
  • die Woche ab dem zweiten Montag im Februar (Semesterferien)
  • 19. März (Festtag des Landespatrons)
  • Samstag vor dem Palmsonntag bis einschließlich Dienstag nach Ostern (Osterferien)
  • Samstag vor bis einschließlich Dienstag nach Pfingsten (Pfingstferien)

Schulautonome Tage:
In jedem Unterrichtsjahr können für die gesamte Schule aus Anlässen des schulischen oder sonstigen öffentlichen Lebens bis zu zwei Tage durch Verordnung des Schulforums bzw. des Schulgemeinschaftsausschusses für schulfrei erklärt werden.
Für einen entsprechenden Beschluss des Schulforums bzw. des Schulgemeinschaftsausschusses sind die Anwesenheit von mindestens je zwei Dritteln der Klassenlehrer bzw. Klassenvorstände und der Klassenelternvertreter (Schulforum) bzw. der Vertreter der Lehrer, der Schüler und der Erziehungsberechtigten (Schulgemeinschaftsausschuss) sowie eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der jeder Gruppe abgegebenen Stimmen erforderlich.
Vor der Erlassung einer Verordnung sind die Schulkonferenz und der Landesschulrat für Tirol zu hören.


Sonderferien:
Zur Erreichung eines Zeitraumes von mehreren aufeinanderfolgenden schulfreien Tagen können in jedem Unterrichtsjahr durch Verordnung der Bezirksverwaltungsbehörde bis zu sechs Tage (an Schulen mit Fünftagewoche bis zu fünf Tage) für schulfrei erklärt werden. Die in Anspruch genommenen Tage müssen aufeinanderfolgen, dürfen nicht gesplittet und müssen eingebracht werden.
Eine Verordnung darf nur auf Antrag des Schulforums bzw. des Schulgemeinschaftsausschusses erlassen werden.
Für einen entsprechenden Beschluss sind die bei den schulautonomen Tagen angeführten qualifizierten Mehrheiten erforderlich.
Vor Erlassung einer Verordnung hat die Bezirksverwaltungsbehörde die Schulkonferenz, den gesetzlichen Schulerhalter und den Landesschulrat für Tirol zu hören.


Weitere Schulfreierklärungen
In jedem Unterrichtsjahr kann in besonderen Fällen je ein Tag von der Landesregierung bzw. von der Bezirksverwaltungsbehörde für schulfrei erklärt werden. Darüber hinaus erklärt das Land in jedem Unterrichtsjahr zwei Fenstertage für schulfrei.

Der 23. Dezember und der 7. Jänner können für einzelne Schulen, deren Schüler zum überwiegenden Teil in einem Schülerheim untergebracht sind, von der Bezirksverwaltungsbehörde für schulfrei erklärt werden, wenn hiedurch diesen Schülern die Ab- und Anreise erleichtert wird.

Weiters kann die Bezirksverwaltungsbehörde bei Unbenützbarkeit des Schulgebäudes, in Katastrophenfällen oder aus sonstigen zwingenden oder im öffentlichen Interesse gelegenen Gründen die unumgänglich notwendige Zahl von Tagen für schulfrei erklären. Diese für schulfrei erklärten Tage sind einzubringen. Von der Einbringung von höchstens drei für schulfrei erklärten Tagen kann abgesehen werden, wenn dadurch eine Gefährdung des Schulerfolges nicht zu erwarten ist.


2) Berufsbildende Pflichtschulen

Beginn des Schuljahres  
für ganzjährige Berufsschulen:zweiter Montag im September
für lehrgangsmäßige Berufsschulen:erster Lehrgang des betreffenden Unterrichtsjahres
Beginn der Hauptferien  
für ganzjährige Berufsschulen:Samstag, der frühestens auf den 5. und spätestens auf den 11. Juli fällt
für lehrgangsmäßige Berufsschulen:frühestens neun und spätestens sieben Wochen vor Beginn des nächsten Schuljahres

Außer den Sonn- und Feiertagen sind folgende Tage schulfrei:

  • 2. November (Allerseelentag)
  • 23. Dezember bis einschließlich 6. Jänner (Weihnachtsferien)
  • die Woche ab dem zweiten Montag im Februar (Semesterferien)
  • 19. März (Festtag des Landespatrons)
  • Samstag vor dem Palmsonntag bis einschließlich Dienstag nach Ostern (Osterferien)
  • Samstag vor bis einschließlich Dienstag nach Pfingsten (Pfingstferien)

Wichtige Regelungen sind in Erlässen enthalten.


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