Zuständigkeiten
Für alle das Tiroler Musikschulwerk betreffenden Angelegenheiten ist die Abteilung Bildung im Amt der Tiroler Landesregierung zuständig. Die einzelnen Fachzuständigkeiten entnehmen Sie bitte folgender Aufstellung:
MitarbeiterInnen des Referats III: Musikschulen


