Die Erziehungsberatung des Landes Tirol ist ein Teil der Tiroler Landesverwaltung. Die Grundlage unserer Arbeit ist das Tiroler Jugendwohlfahrtsgesetz. Wir sind im Rahmen der "freiwilligen Erziehungshilfen" dazu verpflichtet, Eltern, Jugendliche und Kinder dabei zu unterstützen, sich in unserer Gesellschaft möglichst gut zurechtzufinden. Im Jugendwohlfahrtsgesetz ist dies mit dem Begriff Kindeswohl definiert und festgelegt.
Was aber ist mit Kindeswohl gemeint?
Um Kriterien bzw. Leitlinien zum Kindeswohl zu erstellen bedarf es :
".........auch ganzheitlicher Sichtweisen des Menschen, der Kinder. Es gilt, junge Menschen von ihrer körperlichen, seelischen, geistigen, moralischen und sozialen Seite her zu erfassen. Präventiv statt postentiv; besser zu früh als zu spät. Kindeswohl, verstanden als dynamische, bio-psycho-soziale Entwicklungsgröße, das ist die Botschaft dieser Broschüre. Kindeswohl, erfaßt als "Maßstab der Wegbegleitung" für Körper, Seele, Geist und Gemeinschaftssinn. Kindeswohl, verstanden als Plusvariante des menschlichen Werdens. Kindeswohl, über dessen Erfüllung man sich freut, anstatt dessen Absenz zu beklagen. Richtig verstandenes Kindeswohl nimmt immer Rücksicht auf Individualität, sofern sie sich in der Gemeinschaft wiederfindet."
W. Leixnering von der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde Wien. Leitlinien zum Kindeswohl.
Herausgegeben von der burgenländischen Landesregierung, Hauptreferat, Sozialwesen.




