- Die Förderung kann von allen PendlerInnen (BezieherInnen einer Pendlerpauschale), die eine VVT-Jahreskarte erworben haben, beantragt werden.
- Die Höhe der Förderung beträgt 20% des VVT-Jahreskartenpreises.
- Die Ansuchen sind erhältlich
- bei den Gemeinden/Magistrat
- in der Abteilung Juff - Fachbereich Familie, 6020 Innsbruck, Michael-Gaismair-Straße 1, 2. Stock, Zimmer 210 oder
- in der Familieninfo des Landes Tirol im Einkaufszentrum Sillpark, 6020 Innsbruck, 2. OG Nord - Das Formular für das Ansuchen können Sie auch hier downloaden (
156 KB). - Das Ansuchen kann bei den angegebenen Geschäftsstellen des Fachbereichs Familie, durch Postzusendung an die Abteilung Juff - Fachbereich Familie, Michael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck, per Fax an 0512/508 74 3572 oder per E-mail an
pendlerinnenfoerderung@tirol.gv.at eingebracht werden. - Die PendlerInnen-Förderung ist für jede aktuelle VVT-Jahreskarte innerhalb des Geltungszeitraumes anzusuchen.
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Ansprechpartnerin:

Ida
Obermair
Fachbereich Familie


