Ziele des Gleichbehandlungsgesetzes
sind die Gleichbehandlung und Gleichstellung von Frauen und Männern und die besondere Förderung von Frauen im Landesdienst.
Weiters die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung und die besondere Förderung von Menschen mit einer Behinderung.
Frauenförderung
Derzeit wird der überwiegende Anteil der Familienarbeit von Frauen geleistet. Frauen arbeiten dadurch auch häufiger Teilzeit, haben auch oft weniger Zeit für Fortbildung etc.
Auch in der Tiroler Landesverwaltung gibt es noch nicht einen durchgängigen Frauenanteil von 40 Prozent. Insbesondere die höheren Führungsebenen sind überwiegend männlich besetzt. Mit Hilfe des Frauenförderungsprogramms (
765 KB) soll mehr Chancengerechtigkeit im Landesdienst erreicht werden.
Förderung von Menschen mit Behinderung
Das Land Tirol will die Erwerbsquote von Behinderten steigern, und fördert daher entsprechende Maßnahmen.



