Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

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Heimanwaltschaft

[ Kontakt ]

AdresseMeraner Straße 5
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 7706
Fax+43 (0)512 508 7705

[ Weitere Informationen ]

[ Formulare ]

[ Gesetze/Richtlinien ]

[ 

Heimanwaltschaft

  ]

... eine Einrichtung des Landes Tirol ...
... zur Wahrung der Rechte und Interessen von Heimbewohnern und Heimbewohnerinnen ...

Heimanwaltschaft/Hände (Fotonachweis: istockphoto.com)
Fotonachweis: istockphoto.com

    

Elvira Käfinger

Heimanwältin: Elvira Käfinger

Meraner Straße 5, 1.Stock (Lift), 6020 Innsbruck
Tel.:  0512 508 7706     |     Fax:  0512 508 7705
Kostenlose Telefonnummer: 0800 800 504
E-Mailheimanwaltschaft@tirol.gv.at
 

Bürozeiten
Mo. - Fr.      8.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Do.    14.00 - 17.00 Uhr (oder nach Vereinbarung)

Folder (pdf 269 KB)  

 

Aufgaben der Heimanwältin

  • Entgegennahme und Bearbeitung von Vorbringen oder Beschwerden besonders über Mängel oder Missstände im Bereich der Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Pflege in Wohn- und Pflegeheimen (Formular: word.doc (doc 38 KB) / pdf-file (pdf 8 KB))
  • Aufklärung von Mängeln oder Missständen in Heimen und Hinwirken auf deren Beseitigung
  • Beratung und Erteilung von Auskünften im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten von
    Heimbewohnern und Heimbewohnerinnen
  • Prüfung von Anregungen und Abgabe von Empfehlungen zur Verbesserung der Stellung von
    Heimbewohnern und Heimbewohnerinnen
  • Hilfe bei Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen über Fragen der Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Pflege
  • Mediative Vermittlung zwischen Pflegedienst- und Heimleitungen, Bewohnerinnen, Angehörigen, Pflege- und Verwaltungspersonal, bei Situationen, die mitunter eskalieren könnten

Für WEN

- Bewohner und Bewohnerinnen von Wohn- und Pflegeheimen
- ihre Angehörige
- ihre Vertreter (z.B. Sachwalter)
- ihre Vertrauenspersonen  . . .

Sie können sich persönlich, telefonisch, per Post oder E-mail an die Heimanwältin wenden. Die Inanspruchnahme des Beratung ist kostenlos, sie kann auch anonym in Anspruch genommen werden.
 
Sowohl positive Rückmeldungen als auch Anregungen für Verbesserungen in Wohn- und Pflegeheimen werden gerne entgegengenommen und weitergeleitet.

Ein persönliches Gespräch kann gerne telefonisch vereinbart werden.


   
Seit 1. Juli 2005 ist das Tiroler Heimgesetz in Kraft. Dieses Gesetz hat zum Ziel:

  • den Schutz der Rechte und Interessen von Heimbewohnern und Heimbewohnerinnen, sowie von Personen, die in absehbarer Zeit in ein Heim aufgenommen werden wollen
  • die Wahrung der Menschenwürde
  • die Wahrung der Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Heimbewohner und Heimbewohnerinnen
  • die Sicherung der Pflegequalität
  • die Sicherung eines bedarfsgerechten Netzes an stationären Dienstleistungen das hilfs-, betreuungs- oder pflegebedürftigen, insbesondere älteren Menschen die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglicht

Gemäß § 8 nach dem neuen Tiroler Heimgesetz 2005 wurde die Einrichtung einer Heimanwaltschaft geschaffen, um die Rechte und Interessen der Bewohner und Bewohnerinnen der Tiroler Wohn- und Pflegeheime zu wahren und zu sichern. Tirol hat damit den ersten im Gesetz verankerten Heimanwalt Österreichs geschaffen, der nur für Heimbewohner und Heimbewohnerinnen zuständig ist.