Bildung
EU:
Verbindliches Recht:
| Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Absolvierung eines Studiums oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder einem Freiwilligendienst | 32004L0114 | weiter ( |
Nachgiebiges Recht:
| Lebensbegleitendes Lernen | 32002G0709(01) | weiter ( |
Komplementärrecht:
| Antwort des Bildungswesens auf die Probleme des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit | 41995X1123 | weiter ( |
Standpunkte/Berichte:
| Interkulturelle Bildung | 51996IR0194 | weiter ( |
BUND:
| Art. 14 Bundesverfassungsgesetz (B-VG) | weiter ( |
| Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der EU | weiter ( |
| Verordnung über die Integrationsvereinbarung |


