
aufZAQ-Geschäftsstelle
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung JUFF- Fachbereich Jugend
A-6020 Innsbruck
Michael-Gaismair-Str. 1
Beiratsvorsitzende:
Dipl. Päd. Silke Möhrling
Tel.: ++43(0)512/508-3591
E-Mail:
silke.moehrling@tirol.gv.at
aufZAQ Beiratsmitglieder

a) Mag. Jutta Petz
Landesjugendreferat Steiermark

b) Dipl. Päd. Silke Möhrling
Fachbereich Jugend des Landes Tirol

c) Mag. Julia Klaban
Bundesjugendvertretung

d) Dipl. Sozialpäd. Jürgen Einwanger
Leiter „SPOT Seminare“ der Alpenvereinsjugend
Geschäftsordnung des Beirates
Grundlage
Der Beirat ist von der JugendreferentInnenkonferenz der Länder (März 2004) beauftragt, die Qualität von Lehrgängen und Zusatzqualifikationen auf Antrag von einreichenden Verbänden und Einrichtungen der Freizeitpädagogik und Jugendarbeit zu überprüfen. Der Beirat vergibt im Auftrag der Länder eine Zertifizierung, die bestätigt, dass der betreffende Lehrgang bzw. Zusatzqualifikation eine bestimmte festgelegte Qualität erfüllt. Die Länder sind über die vergebenen Zertifizierungen zu informieren.
Zielsetzung
Die Zertifizierung soll die Qualitätsentwicklung und -sicherung von Weiterbildungsangeboten im Bereich der Freizeitpädagogik und Jugendarbeit gewährleisten und unterstützen.
Aufgaben
- Entscheidung über Zertifizierungsanträge
- Vergabe der Zertifikate (die Unterschrift leistet der Leiter des Jugendreferates des jeweiligen Landes, das den Vorsitz führt)
- Berichterstattung an die Landesjugendreferate
- Erarbeitung und Empfehlung von Maßnahmen für die Qualitätsentwicklung und -sicherung
- Information und Öffentlichkeitsarbeit
Zusammensetzung
Der Beirat besteht aus vier Mitgliedern:
a) der/die für den Bereich „Ausbildung“ zuständige Landesjugendreferent/in
b) ein/e weitere/r von der Jugendreferentenkonferenz bestellte/r Vertreter/in der Landesjugendreferate
c) ein/e Vertreter/in der Bundesjugendvertretung
d) ein/e Experte/in aus einer Freizeit-, oder Jugendarbeitseinrichtung
(die Beiratsmitglieder a),b),c) bestimmen dieses 4. Mitglied einstimmig)
Vorsitz
Den Vorsitz führt das Mitglied b) des Beirates.
Einberufung
Der Beirat ist bei Bedarf einzuberufen.
Entscheidungen
Die Abstimmungen erfolgen nach dem Mehrheitsprinzip bei einer mehr als 50%igen Anwesenheit der Mitglieder. Der/Die Vorsitzende hat in jedem Falle anwesend zu sein. Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die Vorsitzende.
Gegen Entscheidungen des Beirates kann keine Berufung eingelegt werden.


