Ausgesprochen!

Grüner Daumen

Mei toll, es schneit schon wieder... Schnell, ab zur Bushaltestelle. Ich muss um Punkt Acht Uhr im Büro sein. Mein Daumen angelt nach der Buskarte in der Geldtasche. Glitsch – fast wär’ ich am Boden gesessen. Jetzt reicht’s. Heut’ ist es aber rutschig. Nichts wie rein in den Bus und die warme Heizung genießen. Kein nervenaufreibendes... [mehr...]
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Landesjugendsingen

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Bundesjugendsingen
Mag. Reinhard Macht durfte zum Bundesjugendsingen 2013 in Tirol einladen. Foto: Ing. Heinz Laab

Ing. Heinz Laab hat einige Eindrücke vom Bundesjugendsingen festgehalten: zu den Fotos (Schulhomepage VS Johannes Messner Schwaz) Externer Link

Herzlichen Dank!

Tiroler Chöre punkten bei größtem Chorwettbewerb Europas

Artikel Tiroler Tageszeitung vom 30. Juni 2010 Externer Link

Folgende 9 Chöre vertreten Tirol beim Bundesjugendsingen in Salzburg:

  • VS Strass, Chor, Irmgard Senn
  • VS Johannes-Messner Schwaz, Hildegard Danler
  • HS 2 St. Johann, Schulchor, Andrea Mitterer
  • MHS Paznaun, Klasse 4 M, Andreas Juen
  • MHS Zell am Ziller, Schulchor, Margret Dissauer
  • BORG Lienz, Schulchor, Mathias Thum
  • RG Schwaz, Schulchor, Wolfgang Schnirzer
  • Musikgymnasium Innsbruck, Kammerchor, Siegfried Portugaller
  • Cantus BORG – außerschulisch, Kurt Arnold

Wir gratulieren herzlich!


 

Nachstehend finden Sie die wichtigsten Informationen.
Alle Details entnehmen Sie bitte der Ausschreibung (siehe download oben).

1. Zielsetzung:

1. Zielsetzung:

Das Österreichische Jugendsingen dient der Pflege und Förderung des chorischen Singens in Österreich auf breiter Basis.

2. Veranstalter:

2. Veranstalter:

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend im Zusammenwirken mit dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur unter Mitwirkung der Landesjugendreferate und unter Einbeziehung der Bezirks- und Landesschulräte, sowie der FachinspektorInnen für Musikerziehung.

Das Landesjugendsingen Tirol wird vom Fachbereich Jugend des Landes Tirol in Kooperation mit dem Landesschulrat für Tirol organisiert und durchgeführt.

3. Veranstaltungen im Rahmen des Österreichischen Jugendsingens:

3. Veranstaltungen im Rahmen des Österreichischen Jugendsingens:

a) Bezirksjugendsingen:
Die Bezirksjugendsingen in Tirol werden von den BezirksschulinspektorInnen in Absprache mit dem Fachbereich Jugend des Landes Tirol organisiert und durchgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind österreichische Kinder- und Jugendsingkreise (bis 8 Personen) und –chöre (über 8 Personen) aus dem schulischen und außerschulischen Bereich.
Anmeldung erfolgt über die BezirksschulinspektorInnen.

b) Landesjugendsingen 2010 in Tirol:
Am 6./7. Mai 2010 findet in Innsbruck das Landesjugendsingen Tirol statt.
Teilnahmeberechtigt sind jene Kinder- und Jugendsingkreise bzw. –chöre aus dem schulischen und außerschulischen Bereich, die sich beim Bezirksjugendsingen einer Wertung unterzogen haben.
Anmeldung: erfolgt nach dem Bezirksjugendsingen beim Fachbereich Jugend des Landes Tirol.

c) Bundesjugendsingen:
Vom 26. – 30. Juni 2010 in Salzburg.
Teilnahmeberechtigt sind jene Kinder- und Jugendsingkreise bzw. –chöre aus dem schulischen und außerschulischen Bereich, die beim Landesjugendsingen von  der Jury für das Bundesland Tirol nominiert wurden.

4. Einteilung der Singkreise und Chöre:

4. Einteilung der Singkreise und Chöre:

Nach der Kopfzahl:

  • Singkreis – bis  zu 8 Personen
  • Chor – über 8 Personen

Nach der Herkunft:

  • schulisch (Schultyp, Auswahlchor oder Klassenchor, Alter),
  • außerschulisch (Altersgrenze 26 Jahre)

Nach der Besetzung:

  • gleichstimmig,
  • gemischtstimmig

5. Programmauswahl beim Landesjugendsingen:

5. Programmauswahl beim Landesjugendsingen:

a) Pflichtstück:
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend legt im Einvernehmen mit dem künstlerischen Leiter und den FachinspektorInnen für Musikerziehung ein Liederheft auf. Es enthält für jede Einteilungskategorie drei Vorschläge für das Pflichtstück.
Einer davon ist auszuwählen.

b) Kurzprogramm:
Bis zu 3 frei gewählte Stücke von denen
2 a capella (6 – 10jährige nur eines a capella) und
eines dieser Stücke muss ein Volkslied aus Österreich oder ein Lied regionaler Prägung sein.

Die Verwendung von technisch-elektronischen Hilfsmitteln ist nicht erlaubt. Die endgültige Bekanntgabe des gewählten Programmes muss bis vier Wochen vor dem Landesjugendsingen erfolgen.
Dauer des gesamten Programms höchstens 8 Minuten.

6. Die Beurteilung beim Landesjugendsingen:

6. Die Beurteilung beim Landesjugendsingen:

Alle Chöre, die am Landesjugendsingen teilnehmen, werden durch eine Fachjury nach folgenden Gesichtspunkten bewertet:

KriteriumPunkte
Technische Kriterien
(Intonation, Chorklang, Dynamik, Rhythmik)
0 - 10
Musikalisch-künstlerische Kriterien
(Interpretation, Stil)
0 - 10
Programmauswahl
(Vielfalt und Qualität der ausgewählten Stücke)
0 - 5
Gesamteindruck0 -5

insgesamt bis zu 30 Punkte

 

Die teilnehmenden Chöre beim Landesjugendsingen erhalten für ihre Leistungen ausschließlich ein Prädikat zugesprochen. Die Prädikate lauten: ausgezeichnet (23 - 30 Punkte), sehr gut (15 - 22 Punkte), gut (1 - 14 Punkte). Die Punktebewertung darf ihnen dabei nicht genannt werden. Wohl aber ist dem Chor oder dem Singkreis eine verbale Beurteilung am Ende der jeweiligen Konkurrenz in geeigneter Form bekannt zu geben.


Nähere Informationen bei:

Amt der Tiroler Landesregierung
JUFF - Fachbereich Jugend
A-6020 Innsbruck, Michael-Gaismair-Straße 1
Tel. ++43/(0)512/508-3586, E-mail: eMailjuff.jugend@tirol.gv.at