Tiroler Fördertransparenzgesetz
Hiermit bringen wir Ihnen zur Kenntnis, dass die Landesregierung nach dem Tiroler Fördertransparenzgesetz, LGBl. Nr. 149/2012 verpflichtet ist, bei Landesförderungen über einem Betrag von € 2.000 pro Förderart, die Bezeichnung der juristischen Person bzw. den vollständigen Namen der FörderempfängerInnen, die Postleitzahl, sowie die Art und Höhe der Förderung, jährlich dem Landtag bekannt zu geben und diese auf der Landeshomepage zu veröffentlichen.
Ansuchen Seniorenförderung
Der Fachbereich SeniorInnen fördert Bildungsveranstaltungen, Freizeitaktivitäten, Veranstaltungen, die der Kommunikation und Solidarität innerhalb der Zielgruppe dienen, Multiplikatorenausbildung, Herausgabe von Behelfen, Broschüren und Materialien für die Seniorenarbeit.
Seniorenförderungen liegen im Zuständigkeitsbereich von Frau Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf.
Ansuchen - Investitionen Altenstuben
Auf-, Aus- und Umbau von Räumlichkeiten - Ausstattung von Räumlichkeiten - Büroaufwand - Mieten, Heizung und andere Betriebskosten
Förderungen für Investitionen in Altenstuben liegen im Zuständigkeitsbereich von Herrn LH-Stv. Gerhard Reheis.
Hinweis zur Verwendung des Förderlogos
Die Subventionen des Landes sind Steuergelder. Die Bürger des Landes haben ein Recht zu erfahren, wofür die Steuermittel eingesetzt werden. Wir bitten daher die Empfänger von Subventionen dies auch entsprechend in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Geeignet dazu sind Hinweise (mit dem Förderlogo des Landes) auf Plakaten, Faltern, in Printmedien auf den vereinseigenen Drucksorten mit Verwendung des Landesförderlogos, durch mündliche Ankündigung etc. Das Förderlogo gibt es zum Herunterladen. Bitte beachten, dass das Förderlogo nur in der Originalfassung verwendet und nicht verändert wird: Link zum Förderlogo.


