Mag. Thomas Jenewein - Fachbereichsleiter

A-6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3
3. Stock, Zi. A379
Tel.: ++43 (0) 512/508-2607
Fax.: ++43 (0) 512/508-2595
behindertenhilfe@tirol.gv.at
Dem Fachbereich Rehabilitation und Behindertenhilfe obliegt die Vollziehung des Tiroler Rehabilitationsgesetzes. Aufgabe ist es, die Anwendung zusammenwirkender Maßnahmen, durch die die physischen, psychischen, sozialen, beruflichen und wirtschaftlichen Fähigkeiten eines Menschen mit Behinderung entfaltet und erhalten werden, zu genehmigen, mit dem Ziel, den Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern oder wieder einzugliedern.
Um diese Vorgabe zu erreichen, werden folgende Leistungen erbracht:
- Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen
- Hilfe zum Lebensunterhalt bei Notlage eines Behinderten
- Genehmigung persönlicher Hilfe durch Betreuung, Anleitung und Beratung
- Gewährung von Zuschüssen im Rahmen sozialer Rehabilitationsmaßnahmen
- Rechtsauskünfte
- Überprüfung und Feststellung von Rehabilitationseinrichtungen auf ihre medizinische, technische und personelle Eignung
- Entwicklung zukunftsorientierter Konzepte
Die Maßnahmen können nur auf schriftlichen Antrag des Leistungsempfängers gewährt werden.


