Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Behindertenbeirat

[ Kontakt ]

AdresseEduard-Wallnöfer-Platz 3
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 2592
Fax+43 (0)512 508 2595

[ Weitere Informationen ]

[ 

Behindertenbeirat

  ]

Reg.Rat Georg Leitinger - Vorsitzender des Behindertenbeirates

Georg Leitinger

 

A-6020 Innsbruck
Bürgerstraße 12/2, Stöcklgebäude
Tel.:  ++43 (0) 512/57 19 83
E-Mailoeziv@tirol.com 


Zur Beratung der Landesregierung in den Angelegenheiten der Behinderten wurde beim Amt der Tiroler Landesregierung ein "Behindertenbeirat" eingerichtet.

Als Mitglieder des Beirates sind von der Landesregierung zu bestellen:

  • sieben Personen, die über besondere Sachkenntnisse auf dem Gebiet der Behindertenarbeit oder der Rehabilitation verfügen, von denen eine angemessene Anzahl Menschen mit Behinderung sein müssen,
  • ein Vertreter der Wirtschaftskammer Tirol auf deren Vorschlag,
  • ein Vertreter der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol auf deren Vorschlag,
  • ein Vertreter der Landeslandwirtschaftskammer für Tirol auf deren Vorschlag,
  • ein Vertreter der Gemeinden Tirols auf Vorschlag des Tiroler Gemeindeverbandes,
  • ein Vertreter der Stadt Innsbruck auf deren Vorschlag.
  • Weiters gehört dem Behindertenbeirat der Vorstand der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung für die Angelegenheiten der Rehabilitation zuständigen Abteilung als beratendes Mitglied an.

Derzeit aktuell als Mitglieder bestellt sind:

  • Marianne Bucher
  • Dr. Gabriele Ebner-Rangger
  • Dr. Reinhard Fischer
  • Dr. Ursula Gidl
  • Dietmar Graff
  • Vize-Präs. Bgm. Edgar Kopp
  • Maria Kranebitter
  • RR Georg Leitinger
  • Dr. Monika Pilgram
  • Dir. Helmut Rochelt
  • HR DI Eugen Sprenger
  • Gerda Wasle

Die Einberufung des Behindertenbeirates obliegt dem Vorsitzenden. Der Behindertenbeirat ist nach Bedarf und überdies binnen zwei Wochen dann einzuberufen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung beantragt. Der Vorsitzende kann den Beiratssitzungen weitere Experten, die über besondere Sachkenntnisse auf dem Gebiet der Behindertenarbeit oder der Rehabilitation verfügen, beratend beiziehen.

Der Behindertenbeirat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen wurden und der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sowie mindestens die Hälfte der Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder. Stimmenthaltung gilt als Ablehnung. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.