Wir sind auf Landesebene für den Bereich Personenstandswesen zuständig.
Der Personenstand ist die sich aus den Merkmalen des Familienrechtes ergebende Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung eines Staates, einschließlich ihres Namens.
Die üblichen Personenstandsfälle im Zusammenhang mit Geburt, Heirat und Tod werden von den StandesbeamtInnen in den Gemeinden bearbeitet.
Jede Personenstandsbehörde (Standesamt bzw. Standesamtsverband) führt ein Geburtenbuch, ein Ehebuch und ein Sterbebuch.
Wir üben die Aufsicht über die Standesämter aus und beraten die StandesbeamtInnen.
Wir stellen Beglaubigungen oder Apostillen auf inländischen Personenstandsurkunden aus.
Was wir anbieten
- Wir stellen für Sie Beglaubigungen oder Apostillen auf inländischen Personenstandsurkunden aus, wenn Sie diese im Ausland zur Vorlage bei Gerichten oder Behörden (zB eine Eheschließung) benötigen
- Wir erteilen den StandesbeamtInnen auf Anfrage Rechtsauskünfte (zB im Bereich des Namenrechts, falls ein Anknüpfungspunkt zu einer ausländischen Rechtsordnung besteht), erlassen Rundschreiben zu aktuellen Themen und führen Schulungen und Fortbildungen durch
Für wen wir da sind
- BürgerInnen, die eine Beglaubigung oder eine Apostille benötigen, können sich an uns wenden
- Wir stehen für die Beantwortung personenstandsrechtlicher und namensrechtlicher Anfragen von StandesbeamtInnen zur Verfügung
Unsere Aufträge
- Ausstellung von Beglaubigungen und Apostillen
- Aufsicht über und Beratung von StandesbeamtInnen
- Berufungsbehörde in Namensänderungsangelegenheiten
- Namensfestsetzungen


