
Landesrat Johannes Tratter:
„Die österreichische Staatsbürgerschaft - ein wertvolles Gut“
Den einen wird sie als Teil ihrer Identität in die Wiege gelegt, für andere ist ihr Erhalt der letzte Meilenstein des Heimischwerdens in Österreich. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist keineswegs für jeden selbstverständlich!
Wer zur ersten Gruppe zählt und sich somit seit der Geburt mit einer entsprechenden Urkunde als österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger ausweisen kann, wird kaum darüber nachdenken, welch wertvolles Gut er mit diesem Stück Papier besitzt. Ein Gut, das für viele Menschen nicht-österreichischer Herkunft so erstrebenswert ist, dass sie zahlreiche Mühen auf sich nehmen, um es zu erlangen. Behördengänge, das Erlernen der deutschen Sprache auf hohem Niveau, die Absolvierung von Prüfungen, Beschaffung von Formularen: Viele Voraussetzungen müssen erfüllt werden, bevor eine Bewerberin oder ein Bewerber den Bescheid als sichtbares Zeichen für einen positiv abgeschlossenen Integrationsprozess erhält.
Mehrere hundert Personen werden Jahr für Jahr im Bundesland Tirol eingebürgert. Als neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind sie im Besitz voller Bürgerrechte wie Wahlrecht, Schutz vor Auslieferung und Ausweisung und Recht auf freie Beschäftigung. Gleichermaßen teilen sie auch alle Pflichten, so zum Beispiel die Wehrpflicht und die Pflicht, als Schöffen und Geschworene der Gerichtsbarkeit zu dienen. Österreichische Staatsbürger sind auch zugleich EU-Bürger, dies ebenfalls mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.
Alle Voraussetzungen zum Neuerwerb sowie andere Fragen zur Staatsbürgerschaft werden durch das Staatsbürgerschaftsgesetz geregelt. Personen, die österreichische Staatsbürger werden wollen, können sich an die Abteilung Staatsbürgerschaft des Amtes der Tiroler Landesregierung wenden. Sie werden dort umfassend informiert und bei Vorliegen aller nötigen Erfordernisse durch das Verfahren bis zum Verleihungsbescheid begleitet.
Es ist für uns alle wichtig, die Staatsbürgerschaft als ein wertvolles Gut zu betrachten, das allen BürgerInnen Zugang zu gleichen Rechten und Pflichten verschafft.


