STIFTUNGSSTIPENDIUM 2012
Dr. Johannes und Hertha TUBA-STIFTUNG
für
„Besondere Arbeiten auf dem Gebiete der Gerontologie und Geriatrie“
Im Sinne des Vermächtnisses von Dr. Johannes Tuba, langjähriger Primar und Direktor des Landeskrankenhauses
Hochzirl, hat Frau Hertha Tuba eine Stiftung für besondere Arbeiten auf dem Gebiet
der Gerontologie und Geriatrie ins Leben gerufen.
Aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens werden alljährlich Stiftungsstipendien vergeben. Die
Vergabe der Stipendien erfolgt durch Beschluss des Stiftungsvorstandes unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Dem Vorstand gehören die Herren em.Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Platzer (Vorsitzender),
Botschafter i.R. Dipl.-Vw. Dr. Ludwig Steiner und Bürgermeister Komm.-Rat Franz Troppmair an.
Stiftungsstipendien dürfen nur an physische Personen vergeben werden, die österreichische Staatsbürger
und promovierte Mediziner sind und ihren Wohnsitz oder ihren Wirkungsbereich in Tirol haben,
die sich der Forschung bzw. Diagnostik und Therapie im Rahmen der Gerontologie und Geriatrie
widmen. Bevorzugt sind im Sinne der Stiftungssatzung solche Ärzte, die seit der Promotion noch keine
Anstellung gefunden haben.
Die Tätigkeit dieser Ärzte muss an einem von einem Facharzt geleiteten medizinischen Institut bzw. an
einer Klinik der Universität Innsbruck oder an einer Krankenabteilung in einem Krankenhaus in Tirol
erfolgen. Die Sinnhaftigkeit dieser Forschungstätigkeit ist vom zuständigen und verantwortlichen
Facharzt zu bestätigen, welcher aber nicht Mitautor sein darf. Es muss auch sichergestellt sein, dass
diese Tätigkeit unter der Leitung des oben angeführten Facharztes in dessen Wirkungsbereich
durchgeführt werden kann.
Ein und dieselbe Person kann zweimal ein Stipendium aus dieser Stiftung erhalten. Diese Ausschreibung
erfolgt im Sinne der Stiftungssatzung vor dem 31. März 2012.
Bewerbungen um ein Stipendium sind bis längstens 31. Mai 2012 an den Vorsitzenden der Stiftung,
Herrn e.m.Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Platzer, Plaik 92 c, 6105 Leutasch, einzureichen.
Die für die Zuerkennung von Stiftungsstipendien im Jahre 2012 zur Verfügung stehende Summe
beträgt EUR 3.000,00. Dieser Betrag kann auch an mehrere Personen verteilt werden, wobei der
Mindestbetrag eines Stipendiums EUR 1.500,00 nicht unterschreiten darf.
Die Zuerkennung des Stipendiums durch Beschluss des Stiftungsvorstandes wird in der Tiroler Ärztezeitung,
im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck, im Boten für Tirol sowie in der Tiroler Tageszeitung
veröffentlicht


