Unter bestimmten Voraussetzungen (zB wenn der Stiftungs-/Fondszweck dauerhaft nicht mehr erfüllt werden kann) müssen wir eine Stiftung/einen Fonds auflösen.
Das noch vorhandene Vermögen wird gemäß Auftrag in der Stiftungs-/Fondssatzung übertragen, oder falls dies nicht möglich ist, einem ähnlichen Stiftungs-/Fondszweck zugeführt.


