Eine Stiftung nach dem Tiroler Stiftungs- und Fondsgesetz ist ein vom Stifter auf Dauer gewidmetes Vermögen mit Rechtspersönlichkeit, wobei das Stammvermögen dauerhaft erhalten werden muss.
Die Erträgnisse des Vermögens dienen der Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke.


