Ein Fonds nach dem Tiroler Stiftungs- und Fondsgesetz ist ein von der Gründerin nicht auf Dauer gewidmetes Vermögen mit Rechtspersönlichkeit. Das Vermögen kann bis zur Auflösung des Fonds aufgebraucht werden.
Er muss der Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke dienen.


