Die Abteilung Gesundheitsrecht gehört zur Gruppe Gesundheit und Soziales
des Amtes der Tiroler Landesregierung und ist nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung für die Abwicklung folgender Aufgaben zuständig:
- Rechtliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens einschließlich der Gesundheitsberufe, des Leichen- und Bestattungswesens, der natürlichen Heilvorkommen und des Kurortewesens, der Lebensmittelkontrolle einschließlich des ökologischen Landbaus, des medizinischen Strahlenschutzes
- Sozialbetreuungsberufe
- Arbeitsrecht, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschafliche Arbeiter und Angestellte handelt
- Sozialversicherungswesen, Einspruchsverfahren


