Schützen Sie sich und Ihre Kinder!
Gehen Sie jährlich zur Grippe-Impfung!
Impforganisation
Wer sollte sich impfen lassen?
- Gesundheitspersonal
- Risikogruppen: Das sind Personen mit Grunderkrankungen zwischen 6 Monaten und 49 Jahren und schwangere Frauen, ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel.
- Weiters sollen Betreuungspersonen von Kindern mit Grunderkrankungen unter 6 Monaten geimpft werden, um die Babys vor einer Erkrankung zu schützen.
- Jeder Impfwillige
- Unter Grundkrankheiten sind zu verstehen:
- Chronische Erkrankung des Atmungssystems (z.B. Asthma, COPD)
- Chronischer Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems
- Chronische neurologische und neuromuskuläre Grundkrankheiten
- Alle anderen Grundkrankheiten, die die Immunität einer Person abschwächen und die Atmungsfunktion beeinträchtigen, inklusiver schwerer und extremer Fettsucht
- Chronische Stoffwechselkrankheiten (insbesondere Blutzuckerkrankheit)
- Chronische Leber- und Nierenkrankheiten
- Personen mit einer Schwächung des Immunsystems (angeboren oder erworben)
- Krebserkrankungen
Wie funktioniert die Impfung?
Die Influenza Pandemie Impfung Celvapan® muss 2 Mal im Abstand von 3 Wochen verabreicht werden. Der Impfschutz tritt ca. 10 Tage nach der 2. Impfung ein.
Für eine Impfung ist für Versicherte die Rezeptgebühr zu entrichten, sofern keine Rezeptgebührenbefreiung vorliegt.
Für Nichtversicherte wird ein Unkostenbeitrag von 8 € eingehoben.
Wie ist der Ablauf der Impforganisation für Personen mit Grunderkrankungen?
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hält weiterhin die Pandemiewarnstufe 6 aufrecht. Daher soll jedem Bürger /jeder Bürgerin die Möglichkeit zur Impfung weiterhin geboten werden. Da die Impfbeteiligung äußerst gering ist, sind die Impfstellen dem Bedarf anzupassen. Jeder Erwachsene kann sich zu den Amtstagen bei den AmtsärztInnen unter telefonischer Voranmeldung impfen lassen. Kinder bzw. Jugendliche bis zum 18. LJ können beim Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde die Impfung beziehen.
Wie ist der Ablauf der Impforganisation für das Gesundheitspersonal?
- Das in Krankenanstalten tätige Gesundheitspersonal wird in der Krankenanstalt geimpft. Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber alle weiteren Informationen.
- Das außerhalb von Krankenanstalten tätige Gesundheitspersonal von den AmtsärztInnen in den Gesundheitsreferaten der Bezirkshauptmannschaften zu den Amtstagen nach telefonischer Voranmeldung geimpft.
Zu einem guten Gelingen der Impfaktion in Tirol tragen bei:
- die Sozialversicherer
- die Tiroler Apothekerkammer
- die Tiroler Ärztekammer
- die Krankenanstalten
- der öffentliche Gesundheitsdienst
- die niedergelassenen Allgemeinmediziner und Allgemeinmedizinerinnen
- die niedergelassenen Fachärzte und Fachärztinnen für Kinderheilkunde
- der Pharma Großhändler Herba Chemosan
Weitere Informationen zur Influenza A H1N1 – Pandemie 2009
Informationen zur Influenza-Pandemie-Impfung 2009:
- Weitere aktuelle Informationen zum Impfstoff Celvapan unter www.baxter.at

Allgemeine Informationen:
Daten & Fakten:
Für Experten:
- Änderung der Verordnung betreffend anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten 2009 vom 13.11.2009; BGBl. II Nr. 363/2009
- Rundschreiben des Bundesministeriums für Gesundheit: Mitigationsstufe II
- Merkblatt des Bundesministeriums für Gesundheit zur Heimpflege

Weiterführende Links:
- European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC): Tägliche Lageberichte und Empfehlungen
(englisch) - World Health Organization (WHO): Tägliche Lageberichte und Empfehlungen
(englisch) - Centers for Disease Control and Prevention (CDC): Tägliche Lageberichte und Empfehlungen
(englisch)
Hier finden sie unterschiedliche Ausprägungsformen von Influenza-Viren-Erkrankungen:
- Saisonale Influenza
- Tierpest
- Neue Grippe - 2009 Influenza A H1N1 ("Schweinegrippe")
- Pandemische Influenza
Informationen rund um die Neue Grippe A(H1N1) erhalten Sie bei der
AGES-Infoline: Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr
Hotline: 05 05 55 555
Download Folder Tiroler Landeszeitung:
- Information zur Influenza (
609 KB)
- 10 Tipps für die vernünftige Haushaltsbevorratung (
606 KB)
Präsentation zur Influenza (
3.1 MB)
Kontakt:
Amt der Tiroler Landesregierung
Landessanitätsdirektion
6020 Innsbruck, Bozner Platz 6
+43(0)512/508-2662
+43(0)512/508-2665
sanitaetsdirektion@tirol.gv.at
Stand 04.05.2010


