Bis zum Jahr 1996 wurden die öffentlichen Krankenanstalten über die Sozialversicherungsträger, über den Krankenanstaltenzusammenarbeitsfonds (KRAZAF) sowie über Restabgangsdeckungsmittel des Landes Tirol und der Tiroler Gemeinden finanziert. Ab dem Jahr 1997 wurde österreichweit das System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF-System) eingeführt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit. Für die Abwicklung der Finanzierung der öffentlichen Krankenanstalten bestehen in allen Bundesländern eigene Landesfonds. Einer dieser neun Fonds ist der Tiroler Gesundheitsfonds (TGF), der als Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet wurde (bis 2005 Tiroler Krankenanstaltenfinanzierungsfonds).
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern werden in Tirol auch die ehemaligen Restabgangsdeckungsmittel des Landes und der Gemeinden in den Landesfonds eingebracht.
Die derzeitigen Grundlagen für die zu erfüllenden Aufgaben sind die für die Jahre 2008 bis 2013 abgeschlossene Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, LGBl. Nr. 36/2008, und das Tiroler Gesundheitsfondsgesetz - TGFG, LGBl. Nr. 2/2006, in der Fassung LGBl. Nr. 55/2008.
Nachstehend finden Sie eine Kurzdarstellung über die Organisation und die Aufgaben des TGF. Weiters können Sie Informationen über die leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) abrufen. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der TGF-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Organisation und Aufgaben des TGF
Organe des Tiroler Gesundheitsfonds sind:
- die Gesundheitsplattform
- der Vorsitzende der Gesundheitsplattform: LR DI Dr. Bernhard Tilg
- der geschäftsführende Ausschuss
Der Gesundheitsplattform gehören an:
- drei Mitglieder der Landesregierung
- drei Mitglieder aus dem Kreis der Träger der Sozialversicherung
- ein Mitglied auf Vorschlag der Bundesregierung
- ein Mitglied auf Vorschlag der Ärztekammer für Tirol
- ein Mitglied auf Vorschlag des Tiroler Gemeindeverbandes
- ein Mitglied auf Vorschlag der Landesgruppe Tirol des Österreichischen Städtebundes
- ein Mitglied auf Vorschlag des Leiters der Tiroler Patientenvertretung
- ein Mitglied auf Vorschlag der Träger der Fondskrankenanstalten mit Ausnahme des Trägers der Landeskrankenanstalten
- ein Mitglied auf Vorschlag der TILAK-Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH
- Ein Mitglied auf Vorschlag des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger (ohne Stimmrecht)
Dem Tiroler Gesundheitsfonds obliegt im intramuralen Bereich (Krankenanstaltenfinanzierung):
- die tirolspezifische Ausgestaltung des leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierungssystems
- die Abgeltung von Leistungen der Tiroler Fondskrankenanstalten sowie die Gewährung von Investitionsförderungen
- die Durchführung von Maßnahmen der Qualitätsförderung (Qualitätsförderungsprogramm des TGF) und Qualitätssicherung (einschließlich Datenqualitätssicherung)
Gesundheitskonferenzen
Informationen zu den Regionalkonferenzen und zu der tirolweiten Gesundheitskonferenz.
Downloads
Auf der Downloadseite können Sie verschiedene Dateien der Abteilung Krankenanstalten und der TGF-Geschäftsstelle herunterladen.
Links
Hier finden Sie eine Sammlung von Links zu informativen Internetseiten im Zusammenhang mit der Abteilung Krankenanstalten, dem TGF bzw. der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung.
Kontakt:
Tiroler Gesundheitsfonds
A-6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3
+43 (0) 512/508-2782
+43 (0) 512-508-2785
krankenanstalten@tirol.gv.at


