Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]
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Tiroler Patientenentschädigungsfonds

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Mit Gesetz vom 4. Juli 2001, LGBl. Nr. 71/2001, wurde der Tiroler Patientenentschädigungsfonds als Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet.

Aufgabe des Fonds ist die Entschädigung von Patienten nach Schäden, die durch die Behandlung in Tiroler Fondskrankenanstalten entstanden sind und bei denen eine Haftung des Trägers der Krankenanstalt nicht eindeutig gegeben ist.
Die Dotation des Fonds erfolgt aus einem Teilbetrag des durch die Patienten der Fondskrankenanstalten je Pflegetag zu entrichtenden Kostenbeitrages gemäß § 41a Abs. 4 Tiroler Krankenanstaltengesetz.

Organe des Tiroler Patientenentschädigungsfonds sind:

  • die Entschädigungskommission (bestehend aus 3 Mitgliedern)
  • der Vorsitzende der Entschädigungskommission
  • der Entschädigungsbeauftragte

Die von der Landesregierung erlassenen Richtlinien für die Gewährung von Entschädigungsleistungen (pdf 16 KB) nach dem Tiroler Patientenentschädigungsfondsgesetz stehen als Download zur Verfügung.

Bei der Antragstellung unterstützen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tiroler Patientenvertretung (als Entschädigungsbeauftragte):

Tiroler Patientenvertretung
Innsbruck, Meraner Straße 5, 1. Stock
Mo-Do: 8-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
Fr. 8-12 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
E-Mailpatientenvertretung@tirol.gv.at
0512/508-7700