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Erwachsenenbildung

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ALLGEMEIN:

Die Kulturförderung des Landes Tirol erfolgt auf Grundlage des Kulturförderungsgesetzes, der Kulturförderungsrichtlinien (pdf 55 KB), der Richtlinie zur Förderung von TKI open Projekten (pdf 95 KB) und der Richtlinie des Förderschwerpunktes "Theater Netzwerk Tirol" (pdf 63 KB).

ERWACHSENENBILDUNG:

Grundsätzlich werden von der Abteilung Kultur in erster Linie gemeinnützige Initiativen im Bereich der allgemeinen Erwachsenenbildung gefördert.

Voraussetzungen:

  • Einreichung des Ansuchens vor Realisierung

Benötigte Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. darin geforderter Unterlagen

Vorhaben können unterstützt werden durch:

  • Jahressubvention/Basisförderung
  • Projektunterstützung
  • Anerkennungsbeiträge im ehrenamtlichen Bereich
  • allfällige investive Beiträge im baulichen Bereich (nur Inneneinrichtung)

Vorhaben, die nicht gefördert werden:

  • Vorhaben ohne bzw. nicht ausreichenden Tirolbezug (inhaltlich, institutionell oder personell/biographisch)
  • Vorhaben, die nach Realisierung eingereicht werden
  • Vorhaben mit einer unrealistischen Kalkulation
  • Vorhaben, die ausfinanziert sind (geplante Einnahmen übersteigen die Ausgaben)
  • Vorhaben, die bereits von einer anderen Abteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung gefördert wurden/werden (Doppelförderung)

Kontakt:
Abteilung Kultur
Leopoldstraße 3 / 4. OG
A-6020 Innsbruck
Tel.: (0) 512 508 3766
Fax: (0) 512 508 3755
eMaildenise.waldhart@tirol.gv.at