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Baukulturelles Erbe - Denkmalschutz

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ALLGEMEIN:

Die Kulturförderung des Landes Tirol erfolgt auf Grundlage des Kulturförderungsgesetzes, LGBl. Nr. 35/1979, und der Kulturförderungsrichtlinien.

BAUKULTURELLES ERBE - DENKMALSCHUTZ:

Denkmalschutz gehört zu den Kompetenzen des Bundes. Beträchtliche Förderungen für Maßnahmen der Denkmalpflege werden jedoch auch von der Kulturförderung des Landes Tirol bereitgestellt. In Tirol können besonders schwer zu finanzierende Vorhaben (im Regelfall keine Pfarrkirchen) auch bei der Landesgedächtnisstiftung eingebracht werden.

Voraussetzungen:

  • Fachliche Betreuung durch das Bundesdenkmalamt
  • Einreichung des Ansuchens vor Realisierung
  • Denkmalpflegerischer Mehraufwand

Benötigte Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. darin geforderter Unterlagen

Vorhaben, die gefördert werden können:

  • Restaurierung, Instandsetzung und Sicherung von Sakralbauten:
    -
    Klöster
    -
    Pfarr- und Filialkirchen
    -
    größere Kapellen
    -
    Pfarrhäuser
  • Restaurierung, Instandsetzung und Sicherung von Burgen
  • Restaurierung von Profanbauten und Fassaden - sofern die Maßnahmen nicht im Rahmen des SOG oder der Dorferneuerung gefördert werden:
    - städtische Häuser
    - Bauernhäuser
    - Wirtschaftsgebäude
    - Schindeldächer
  • Restaurierung von Gemälden, Hl. Gräbern, Sakristeiinventar, Kirchenkrippen (bewegliches Kulturgut in Privatbesitz nur, wenn die Objekte unter Schutz stehen)
  • Archäologische Projekte (Bodendenkmalpflege, Notgrabungen) sowie archäologische und bauphysikalische Untersuchungen zur Vorbereitung von Restaurierungen

Vorhaben, die nicht gefördert werden:

  • Vorhaben ohne bzw. mit nicht ausreichendem Tirolbezug (inhaltlich, institutionell oder personell/biographisch)
  • Vorhaben, die nach Realisierung eingereicht werden
  • Vorhaben mit einer unrealistischen Kalkulation
  • Vorhaben, die ausfinanziert sind (geplante Einnahmen übersteigen die Ausgaben)
  • Vorhaben, die bereits von einer anderen Abteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung gefördert wurden/werden (Doppelförderung)

&nb

Kontakt Förderangelegenheiten:Kontakt allgemeine Angelegenheiten:

Abteilung Kultur
Sillgasse 8
A-6020 Innsbruck
Tel.: (0) 512 508 3772
Fax: (0) 512 508 3755
christoph.klingler@tirol.gv.at

Abteilung Kultur
Sillgasse 8
A-6020 Innsbruck
Tel.: (0) 512 508 3751
Fax: (0) 512 508 3755
benedikt.erhard@tirol.gv.at