ALLGEMEIN:
Die Kulturförderung des Landes Tirol erfolgt auf Grundlage des Kulturförderungsgesetzes, der Kulturförderungsrichtlinien (
55 KB), der Richtlinie zur Förderung von TKI open Projekten (
95 KB) und der Richtlinie des Förderschwerpunktes "Theater Netzwerk Tirol" (
63 KB).
DIE LITERATURFÖRDERUNG UMFASST:
- Druckkostenzuschüsse
- Arbeitsstipendien
- Literaturstipendien
- Subventionen für Veranstaltungen und Institutionen
DRUCKKOSTENZUSCHÜSSE:
Anträge für Druckkostenzuschüsse können entweder von AutorInnen oder vom Verlag bei der Abteilung Kultur eingebracht werden.
Voraussetzungen:
- biographischer oder inhaltlicher Tirolbezug:
- literarische Qualität
- Einreichung des Ansuchens vor Realisierung
Benötigte Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. darin geforderter Unterlagen
- Textproben
- biographische Angaben
ARBEITSSTIPENDIEN:
Das Land Tirol unterstützt die Arbeiten an literarischen Texten, indem Arbeitsstipendien bereitgestellt werden. Über die Höhe wird von Fall zu Fall entschieden. Einreichungen sind jederzeit möglich (an keine Termine gebunden).
Voraussetzungen:
- biographischer oder inhaltlicher Tirolbezug:
- literarische Qualität
- Einreichung des Ansuchens vor Realisierung
Benötigte Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. darin geforderter Unterlagen
- Textproben
- biographische Angaben
LITERARISCHE VERANSTALTUNGEN:
Das Land Tirol subventioniert literarische Veranstaltungen (Lesungen).
Voraussetzungen:
- Qualität
- Tirolbezug (Veranstaltung innerhalb des Bundeslandes Tirol mit inhaltlichem oder biographischerm Tirolbezug, falls Veranstaltung außerhalb Tirols stattfindet)
- Einreichung des Ansuchens vor Realisierung
Benötigte Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. darin geforderter Unterlagen
LITERARISCHE INSTITUTIONEN:
Das Land Tirol unterstützt literarische Institutionen bei der Durchführung ihrer Tätigkeiten.
Voraussetzungen:
- Qualität
- Tirolbezug
- Jahresprogramm
Benötigte Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. darin geforderter Unterlagen
VORHABEN, DIE IN DER LITERATUR NICHT GEFÖRDERT WERDEN:
- Vorhaben ohne bzw. nicht ausreichenden Tirolbezug (inhaltlich, institutionell oder personell/biographisch)
- Vorhaben, die nach Realisierung eingereicht werden
- Vorhaben mit einer unrealistischen Kalkulation
- Vorhaben, die ausfinanziert sind (geplante Einnahmen übersteigen die Ausgaben)
- Vorhaben, die bereits von einer anderen Abteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung gefördert wurden/werden (Doppelförderung) und denselben zu fördernden Inhalt haben
SCHRIFTTUM:
Das Schrifttum umfasst Werke, die weder literarisch noch wissenschaftlich sind.
Die Förderung von Anträgen betreffend Schrifttum erfolgt in erster Linie mittels Druckkostenbeiträgen und über Ankäufe eines Buchkontingents. Anträge können entweder von AutorInnen oder vom Verlag bei der Abteilung Kultur eingebracht werden.
Voraussetzungen:
- Kunst- und kulturspezifischer Inhalt
- biographischer Tirolbezug des/der Autors/in und/oder inhaltlicher Tirolbezug
- Einreichung des Ansuchens vor Realisierung
Benötigte Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. darin geforderter Unterlagen
- Inhaltsverzeichnis (eventuell Textproben)
Vorhaben, die gefördert werden können:
- Publikationen
Vorhaben, die nicht gefördert werden:
- Vorhaben ohne bzw. mit nicht ausreichendem Tirolbezug (thematisch/inhaltlich, personell/institutionell)
- Vorhaben, die nach Realisierung eingereicht werden
- Vorhaben mit einer unrealistischen Kalkulation
- Vorhaben, die ausfinanziert sind (geplante Einnahmen übersteigen die Ausgaben)
- Vorhaben, die bereits von einer anderen Abteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung gefördert wurden/werden (Doppelförderung)
Kontakt:
Abteilung Kultur
Leopoldstraße 3 / 4. OG
A-6020 Innsbruck
Tel.: (0) 512 508 3766
Fax: (0) 512 508 3755
denise.waldhart@tirol.gv.at


