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Musik

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ALLGEMEIN:

Die Kulturförderung des Landes Tirol erfolgt auf Grundlage des Kulturförderungsgesetzes, LGBl. Nr. 35/1979, und der Kulturförderungsrichtlinien.

MUSIK:

Voraussetzungen:

  • Tirolbezug (inhaltlich, institutionell oder personell/biographisch)
  • Musikkapellen, die dem Tiroler Blasmusikverband angehören, müssen Ansuchen über den Verband einbringen
  • Chöre, die dem Tiroler Sängerbund angehören, müssen Ansuchen über den Verband einbringen
  • Einreichung des Ansuchens vor Realisierung

Benötigte Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. darin geforderter Unterlagen

Vorhaben, die gefördert werden können:

  • Konzertveranstaltungen (Festivals und Musikveranstaltungen)
    - Konzertreisen
    - Kompositionsstipendien (nur mit Uraufführungsgarantie)
    - CD-Produktionen (in Ausnahmefällen - wenn ein besonderer Tirolbezug vorliegt)
    - Anschaffung und Restaurierung von Orgeln (nur der musikalisch relevante Bereich wird gefördert, nicht aber zum Beispiel die Restaurierung des Gehäuses)
    - Forschung und Dokumentation
    - Musikalische Aus- und Weiterbildung
  • Musikkapellen (Ansuchen werden über den Landesverband der Blasmusikkapellen abgewickelt)
  • Chöre (Ansuchen von Chören werden über den Tiroler Sängerbund abgewickelt)
  • Instrumentenbeschaffung
    - Antragssteller muss ein Verein sein
    - Einzelpersonen können nur dann gefördert werden, wenn eine außergewöhnliche Begabung vorliegt
  • Musikalische Institutionen

Vorhaben, die nicht gefördert werden:

  • Vorhaben ohne bzw. mit nicht ausreichendem Tirolbezug (inhaltlich, institutionell oder personell/biographisch)
  • Vorhaben, die nach Realisierung eingereicht werden
  • Vorhaben mit einer unrealistischen Kalkulation
  • Vorhaben, die ausfinanziert sind (geplante Einnahmen übersteigen die Ausgaben)
  • Vorhaben, die bereits von einer anderen Abteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung gefördert wurden/werden (Doppelförderung)

Kontakt:
Abteilung Kultur
Sillgasse 8
A-6020 Innsbruck
Tel.: (0) 512 508 3766
Fax: (0) 512 508 3755
eMaildenise.waldhart@tirol.gv.at