Ausgesprochen!

Grüner Daumen

Mei toll, es schneit schon wieder... Schnell, ab zur Bushaltestelle. Ich muss um Punkt Acht Uhr im Büro sein. Mein Daumen angelt nach der Buskarte in der Geldtasche. Glitsch – fast wär’ ich am Boden gesessen. Jetzt reicht’s. Heut’ ist es aber rutschig. Nichts wie rein in den Bus und die warme Heizung genießen. Kein nervenaufreibendes... [mehr...]
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Archivglossar - F

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Finanzbehörden
In Tirol hatte sich schon früh im Rahmen der landesfürstlichen Verwaltung eine eigene Finanzorganisation ausgebildet. Seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert war die Kammer in Innsbruck die oberste Finanzbehörde in der Grafschaft Tirol, während der Regierung die allgemeine Verwaltung oblag. Allerdings erschöpfte sich ihre Aufgabe darin, die landesfürstlichen Domänen (Eigen- und Urbarbesitz des Landesfürsten) und den finanziellen Ertrag der Regalien (Berg-, Münz-, Zollregal usw.) zu verwalten. Die Steuerverwaltung, heute der wichtigste Bereich staatlicher Finanzverwaltung, stand in Tirol den Landständen zu. (Erst 1849 wurde die Verwaltung der Grundsteuer staatlichen Behörden, den Steuerämtern, übertragen.) Die Arbeit der Kammer, den landesfürstlichen Haushalt abzuwickeln, wurde dadurch ungemein erschwert, dass die meisten Ämter und Rechte, die mehr Geld abwarfen als sie verbrauchten, verpachtet und verpfändet waren. Auf der unteren Ebene hatte die Kammer eine endlose Kette von Ansprechpartnern, die ihr verantwortlich waren: Urbarämter, Münzstätten, Bergwerksverwaltungen, zahllose Zoll- und Mautstellen usw. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde im Bestreben, die Verwaltung zu zentralisieren und zu straffen, auf Länderebene die Finanzverwaltung zur allgemeinen Verwaltung geschlagen. Die Repräsentation und Kammer und dann das Gubernium waren zugleich die obersten Finanzbehörden für die Grafschaft Tirol. Auf unterer Ebene waren die Kreisämter mit Finanzagenden befasst. Bayern exerzierte in Tirol eine effizientere Finanzverwaltung vor. 1806 wurde für Tirol ein Provinzial-Etats-Kuratel eingerichtet, der zwei Jahre später eine Finanz-Direktion folgte. Seit 1806 fungierten Rentämter als lokale Finanz- und Wirtschaftsbehörden. Unter Österreich wurde 1820 für Tirol und Vorarlberg in Innsbruck eine Vereinigte Gefällenverwaltung (seit 1830 Vereinigte Kameral-Gefällenverwaltung) eingerichtet, der 1833 vier Kameral-Bezirksverwaltungen als Finanzmittelbehörden unterstellt waren. Zuständig war die Vereinigte Kameral-Gefällenverwaltung für Zölle, Mauten, Verzehrsteuer, Staats- und Fondsgüter und die Taxgefälle (Gebühren). Darunter zeigte die Finanzorganisation das gewohnt bunte Bild: Hauptzollämter und Legstätten, Rentämter, Domänen-Forstämter, Mautstellen, Verzehrungssteuer-Ämter und eine eigene Grenz- und Gefällenwache (Zollwache). Ab 1849 wurde die Finanzverwaltung etwas gestrafft und vereinheitlicht: an die Stelle der Vereinigten Kameral-Gefällenverwaltung trat die Finanz-Landes-Direktion in Innsbruck, der Kameral-Gefällenverwaltungen die Finanz-Bezirksdirektionen. Darunter tummelten sich eine Finanz-Landes-Kassa in Innsbruck, Hauptsteuerämter, Steuerämter (in jedem Gerichtsbezirk) und Hauptzollämter. In der Zwischenkriegszeit wurde dieser Ämterdschungel etwas gelichtet, unter dem Nationalsozialismus in den Verwaltungsbezirken einheitlich der Behördentypus des Finanzamtes eingeführt. Mit den Finanzämtern als Erstinstanzen, den Finanzlandesdirektionen als Zweitinstanzen ist die Finanzverwaltung auch heute in den Ländern bundesstaatlich organisiert.

Forstbehörden
Wie unter dem Stichwort Obristforstmeister kurz dargelegt, war die rechtliche Seite im Forstwesen komplex, entsprechend verwirrend und unübersichtlich gestaltete sich bis weit herauf in das 19. Jahrhundert die Forstorganisation. Hoheitliche Aufgaben (Forstaufsicht und Forstschutz) und (betriebs)wirtschaftliche Interessen des Landesfürsten oder Staates waren ineinander verschlungen, zudem wurde die Eigentumsfrage an den Wäldern erst 1847 im Zuge der Waldpurifikation geklärt. Das Forstwesen wurde in Österreich einheitlich durch das Reichsforstgesetz von 1852 geregelt. Daneben entstanden forstrechtliche Landesgesetze. Erst 1873 wurden die Forstaufsicht und die Forstbewirtschaftung der Staatswälder säuberlich getrennt. Erstere war in Tirol Aufgabe der zwei Forstinspektoren, die in die Statthalterei integriert waren, zweitere Aufgabe einer eigens eingerichteten Forst- und Domänendirektion. Forstbehörden waren daher die Bezirkshauptmannschaften, die Statthalterei (Landesforstinspektion) und das Ackerbauministerium in Wien, heute sind es die Bezirkshauptmannschaften (Bezirksforstinspektion), der Landeshauptmann (mittels Landesforstdirektion im Amt der Tiroler Landesregierung) und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft. Die Staats- oder Bundesforste wurden seit 1925 durch einen eigenen Wirtschaftskörper, die Österreichischen Bundesforste, verwaltet