Ausgesprochen!

Grüner Daumen

Mei toll, es schneit schon wieder... Schnell, ab zur Bushaltestelle. Ich muss um Punkt Acht Uhr im Büro sein. Mein Daumen angelt nach der Buskarte in der Geldtasche. Glitsch – fast wär’ ich am Boden gesessen. Jetzt reicht’s. Heut’ ist es aber rutschig. Nichts wie rein in den Bus und die warme Heizung genießen. Kein nervenaufreibendes... [mehr...]
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Archivglossar - K

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Kammer
Regierung (Regiment) und Kammer in Innsbruck waren siamische Zwillinge. Zuständig für die innere Verwaltung und die Justiz in der Grafschaft Tirol war die Regierung, der ihr gleichgeordneten Kammer, 1491 errichtet, oblag die Finanzverwaltung. Ihre Aufgabe war es, alles das zu überwachen und zu verrechnen, was finanziellen Ertrag abwarf: Der Eigen- und Urbarbesitz des Landesfürsten (Domänen), Zölle, Mauten, Abgaben aus dem Bergwerksregal usw. Die Steuerverwaltung war ihr weitgehend entzogen, denn die lag in Tirol in den Händen der Landstände. Die Kammer managte den landesfürstlichen (staatlichen) Haushalt, der noch im 18. Jahrhundert von einer Budgetplanung weit entfernt war und daher von der Hand in den Mund lebte. Die Kammer ging 1749 in einer neuerrichteten Repräsentation und Kammer in Innsbruck auf.

Kataster
Die Kataster, eigentlich Grundsteuerkataster, hängen eng mit der Grundsteuer zusammen. Um Grund und Boden besteuern zu können, musste dieser erfasst und beschrieben werden. Die betreffenden handschriftlichen Aufzeichnungen wurden Steuerbeschreibungen, Steuerbereitungen und später Kataster genannt. Besteuert wurde jener Grund und Boden, einschließlich der darauf stehenden Häuser, der landwirtschaftlich Ertrag abwarf, nicht das Ödland, auch nicht die meist kollektiv genutzten Wälder, Hutweiden und Almen. Erfasst und beschrieben wurde der zu versteuernde Grund und Boden nach Gerichten, deren Sprengel als Steuerbezirke dienten, denen jeweils eine gewisse Zahl an Steuerknechten zugewiesen war, wodurch ihr Anteil an der aufzubringenden Grundsteuer von vornherein fixiert war. Innerhalb der Gerichtssprengel wurde der Grundbesitz  Siedlung für Siedlung einfach nach Feuerstätten (Huben) und deren Besitzer, Steuerobjekt und Steuersubjekt (Steuerzahler), erfasst. Diese recht primitive Methode der Erfassung wurde im Laufe des 16. und 17. Jahrhunderts verbessert und verfeinert. Innerhalb der Gerichtssprengel und innerhalb dieser nach Ortschaften, die eine „Steuergemeinde“ bildeten, wurde der Grundbesitz der (bäuerlichen) Grundbesitzer nach Größe und eventuell Bodenqualität individueller erfasst, wobei die Steuerbemessungsgrundlage der Kapital- oder Verkehrswert der Liegenschaften war. Verzeichnet wurden zudem in den Katastern die auf den Liegenschaften ruhenden ständigen Lasten wie Grundzins, Vogteizins, Zehnt und ähnliche „herrschaftliche“ Abgaben und deren Bezugsberechtigte (Grundherrschaft, Vogteiherrschaft usw.). Versteuert wurden somit einerseits in Form der Rustikalsteuer Grund und Boden, andererseits die von diesem Grund und Boden anfallende Grundrente in Form der Adelssteuer.  Es gab in Tirol drei Anläufe einer Katasterrevision, der Anlage eines Grundsteuerkatasters nach einheitlichen Kriterien, die aber alle drei insofern scheiterten, als die Katastrierung nicht in allen Gerichten durchgeführt werden konnte: in den 1620er Jahren, in den 1680er und in den 1740er Jahren. Erst unter Kaiserin Maria-Theresia gelang in Tirol eine neue und vollständige Katastrierung (Steuerperäquation genannt), begonnen 1774, beendet 1784. Für den damals angelegte Kataster, der als Provisorium immerhin an die 100 Jahre in Geltung war, hat sich die Bezeichnung Theresianischer Kataster eingebürgert. Auf die Durchführung der Josephinischen Grundsteuerregulierung in den späten 1780er Jahren, die bereits einen Ertragkataster anpeilte, wurde in Tirol verzichtet. Die 1817 angeordnete Franziszeische Katasteraufnahme, im Zuge deren der so genannte Stabile Kataster geschaffen wurde und  nach Steuer- oder Katastralgemeinden alle  Grundstücke (Parzellen) vermessen und in einer Katastermappe kartiert wurden, erfolgte in Tirol und Vorarlberg erst in den Jahren 1855 bis 1861. Im Gegensatz zum Theresianischen Kataster und allen älteren Katastern ist der Stabile Kataster, aus dem der heutige Grundsteuerkataster hervorgegangen ist, nicht ein Gutwertkataster sondernder ein Ertragkataster. Steuerbemessungsgrundlage ist nicht der Kapitalwert der Liegenschaft sondern der Reinertrag der Liegenschaft (Bruttoertrag abzüglich der Bewirtschaftungskosten = Katastralreinertrag). Ab 1881 war der der ab 1869 überarbeitete Stabile Kataster auch in Tirol Basis für die Grundsteuer.

Kataster (Theresianischer Kataster)
Dieser Grundsteuerkataster wurde im Zuge einer gründlichen Grundsteuerrevision 1774 bis 1784 neu angelegt und weist das übliche Einteilungsschema auf: Gericht, Steuergemeinde, Grundbesitzer oder Steuerzahler, dessen Grundstücke. Dieser so genannte Theresianische Kataster weist gegenüber früher zwei wesentliche Neuerungen auf: Auch der von Adel und Kirche selbst bewirtschaftete Grundbesitz, bisher von der Grundsteuer befreit und daher in den Katastern nicht eingetragen, wird erfasst. Die Grundstücke werden jetzt innerhalb des Gerichtsbezirkes oder innerhalb der Katastralgemeinde durchnummeriert, jedes Grundstück ist daher durch die Katasternummer oder Katasterzahl gekennzeichnet. In Verband stehende Grundstücke, etwa bei einem geschlossenen Hof, werden zusätzlich fortlaufend mit Großbuchstaben (A, B, C...) gekennzeichnet. Bei jedem einem Grundbesitzer zugeordneten Grundstück sind zumindest angegeben Name (Flurname), Fläche (im einheitlichen Maß nach Wiener Klafter) und die Anrainer in allen vier Himmelsrichtungen. In der Spalte links neben der Hauptspalte werden für jede Liegenschaft angeführt, welche ständigen Grundlasten in welcher Höhe auf ihr ruhen (Grundzins, Vogteizins, Zehnt und anderes mehr) und wer der Bezieher dieser Grundrenten sind. Angeführt werden auch mit dem Liegenschaftsbesitz verbundene Realrechte (radizierte Gewerbe, Anteilsrechte an einer Hausmühle, Nutzungsrechte an der Gemain usw.) Alle Grundstücke innerhalb der Katastralgemeinde weist allerdings auch der Theresianische Kataster (Rustikalkataster) nicht auf, ausgespart werden solche, die nicht der Grundsteuer unterlagen: Ödland, landesfürstliche Wälder etwa; kollektiv genutzte Gemeindewälder, Weiden und Almen werden oft nur pauschal angegeben. Ein Fortführung des Theresianischen Katasters (Rustikalkataster) sind die Transportobücher, mit deren Hilfe die Besitzänderungen evident gehalten werden konnten. Im Prinzip setzte sich der Theresianische Kataster aus zwei Katastern zusammen: den nach Steuer-  oder Katastralgemeinden angelegten Rustikalkatastern und den nach Gerichtsbezirken angelegten Dominikalkatastern, in dem die Grundrentenbezieher und ihre Grundrentenbezüge festgehalten waren. Während sich die Rustikalkataster fast alle (die das Bundesland Tirol betreffenden werden im Tiroler Landesarchiv aufbewahrt) erhalten haben, sind Dominikalkataster selten überliefert, da diese mit der Grundentlastung 1848/49 bedeutungslos geworden waren. Eine wichtige Grundlage für den Theresianischen Grundsteuerkataster, Rustikal- wie Dominikalkataster, bildeten die Steuerfassionen, die Angaben der Grundbesitzer bzw. Grundrentenbezieher über ihren Grundbesitz bzw. ihre Bezugsrechte.

Kataster (Franziszeischer oder Stabiler Kataster)
1817 ordnete Kaiser Franz I. (1792–1835) für die Habsburger Monarchie eine Katasteraufnahme an, ein Großprojekt, das unter seinem Namen in die Geschichte eingehen sollte. Sie zielte darauf ab, in der Monarchie ein einheitliches und stabiles Grundsteuersystem zu etablieren. Mit „stabil“ war die Steuerbemessung gemeint, die auf den Ertrag der Liegenschaften abzielte. Diese sollte konstant bleiben, auch wenn durch den Mehraufwand des Grundeigentümers der Ertrag gesteigert werden konnte. Fleiß sollte nicht betraft werden. Der neue Grundsteuerkataster sollte, und das war das Moderne und Zukunftsweisende an ihm, im Rahmen der Erfassungseinheit „Katastralgemeinde“ ausnahmslos alle Grundstücke erfassen, und zwar schriftlich und kartographisch. Zu diesem Zweck wurden die Grenzen der Katastralgemeinden und innerhalb dieser alle Grundstücke (Parzellen) vermessen und kartiert. Mit der Katasteraufnahme in Tirol und Vorarlberg, die 1855 einsetzte, war diese 1861 in der österreichischen Reichshälfte abgeschlossen. Erfasst und kartiert wurden damals in Tirol und Vorarlberg an die zweieinhalb Millionen Grundstücke in 1.051 Katastralgemeinden. Dieser Stabile Kataster wurde ab 1869 reambuliert (berichtigt und aktualisiert). Das Evidenzhaltungsgesetz von 1883 sorgte für laufende Fortführung der schriftlichen Operate und der Katasterkarte (Katastermappe) und regelte, dass die Katasterkarte mit der Natur und vor allem mit dem Grundbuch (in Tirol 1897 gesetzlich eingeführt) übereinstimmten. Für die Grundsteuer war in Tirol der Stabile Kataster erst ab 1881/82 relevant, bis dahin galt der Theresianische Kataster.
Der Stabile Kataster setzte sich aus kartographischen und schriftlichen Unterlagen (Operaten) für jede Katastralgemeinde zusammen: Unter den kartographischen Unterlagen die mit Abstand wichtigste ist die Katastermappe (Katastralmappe), wie in Österreich die Katasterkarte genannt wird. Sie ist eine Inselkarte, dargestellt ist ausschließlich das Gebiet der betreffenden Katastralgemeinde und zwar im Maßstab 1 : 2.880 (fallweise 1 : 5.760 und 1 : 1.440). Sie enthält alle relevanten bodenbezogenen Informationen: Gebäude, Grundstücke in deren Grenzen, mit Siglen und zusätzlich mit Farben gekennzeichnete Bodennutzungen, topographische Namen, Grenzpunkten. Jedem Grundstück ist eine Grundstücksnummer (Grundparzellennummer) zugewiesen, wobei zwischen Grundparzellen (rote Ziffern) und Bauparzellen (schwarze Ziffern) unterschieden wird. Von den Katastermappen der Franziszeischen Katasteraufnahme (1817–1861) existieren mehrere Überlieferungen: 1. Das Original, die so genannte Urmappe, das gilt auch für das Bundesland Tirol, wird im Katastralmappenarchiv des BEV aufbewahrt. 2. Von den Urmappen wurden zeitgleich Duplikatmappen angefertigt, diese befinden sich für das Bundesland Tirol im Mappenarchiv des Vermessungsamtes Innsbruck. 3. Die Katastermappen wurden mittels Lithographie vervielfältigt. In diesen Exemplaren sind die Grundstücksnummern (Grund- und Bauparzellennummern) nicht eingetragen, auch die für die Kulturgattungen vorgesehenen Farben entfallen. Für das Bundesland Tirol und für Südtirol besitzt das Tiroler Landesarchiv einen fast kompletten Satz solcher Katastermappen.
Zu den schriftlichen Operaten, um die wichtigsten zu nennen, des Stabilen Katasters zählten die Grenzbeschreibung der Katastralgemeinde, das Parzellenprotokoll (Verzeichnis aller Grundstücke einer Katastralgemeinde) und die Besitzbögen (nach Grundbesitzern mit allen relevanten Informationen zu deren Grundbesitz). Davon besitzt das Tiroler Landesarchiv für das Bundesland Tirol lediglich die Besitzbögen, gegliedert nach Gerichtsbezirken und nach Katastralgemeinden aus der Zeit um 1900.

Konfirmation
Privilegien mussten oder sollten von jedem neuen Landesfürsten anerkannt werden. Daher wurden Privilegien besonders anlässlich des Regierungsantritts und der Erbhuldigung zur Bestätigung (Konfirmation) vorgelegt. In Tirol wurde dieser Vorgang in Konfirmationsbüchern dokumentiert, die auch Privilegienverleihungen enthalten.

Kopialbücher
Abschriften von Urkunden und Aktenschriftstücken in Büchern. In letzterer Form sind sie eine österreichische Spezialität. Seit dem beginnenden 16. Jahrhundert haben die Innsbrucker Zentralbehörden ( Regierung, Kammer, Geheimer Rat, Gubernium ) bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts einen Teil des Akteneinlaufs (die Anweisungen oder Resolutionen vorgesetzter Behörden) und den gesamten Aktenauslauf Jahr für Jahr in eigenen Büchern abschreiben und festhalten lassen. Die Kopialbücher, die eigene und verschiedene Serien bilden, sind ein integrativer Bestandteil der Serienakten und bilden eine Parallel- oder Zweitüberlieferung zu den Akten. Im 16. Jahrhundert sind sie oft die einzige Überlieferung der genannten Zentralbehörden, weil die entsprechenden Akten verlorengegangen sind.

Kreisamt
Die Kreisämter sind ein Produkt der Strategie der Kaiserin Maria-Theresia, die Verwaltung in ihrem Reich zu straffen und zu vereinheitlichen. Gedacht waren diese Verwaltungsbehörden als Bindeglied zwischen den zentralen Provinzial- oder Landesstellen (in Tirol und Vorarlberg die Repräsentation und Kammer, dann das Gubernium in Innsbruck) und der buntscheckigen Lokalverwaltung, um diese besser beaufsichtigen, kontrollieren und koordinieren zu können. Zwar hatten die Kreisämter einen weiten Aufgabenbereich, spiegelbildlich zu den Landesstellen, aber ihre Entscheidungsbefugnis war und blieb stark eingeschränkt zu Gunsten eben dieser Landesstellen und der Wiener Zentrale. Allerdings lief über die Kreisämter die staatliche Informationsbeschaffung in Form aller möglichen statistischen Erhebungen und sie waren wichtige Moderatoren der angestrebten Modernisierung. 1754 wurden in Tirol sechs Kreisämter errichtet, deren Sprengel sich an den Vierteln, den Steuer- und Verteidigungsabschnitten, orientierten. 1850 wurden die sechs Kreisämter in der Grafschaft Tirol auf drei reduziert (Innsbruck, Bozen und Trient) und in Kreisregierungen umbenannt. 1860 wurden diese aufgelöst.