Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Almgebäude

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Almgebäude

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Herzeben-Alm in der Gemeinde Neustift im Stubaital
Herzeben-Alm in der Gemeinde Neustift im Stubaital

Etwa 30.000 Almgebäude in Tirol (Almhütten, Almställe, kombinierte Almgebäude, Almsennereien, almwirtschaftliche Nebengebäude) dokumentieren in ihrer baulichen Vielfalt mit unterschiedlichen Bauformen, Baumaterialien und Ausstattungsvarianten eine traditionelle Baukultur auf den Almen in den einzelnen Landesteilen.
Wie bei allen anderen Bauobjekten muss auch bei den Almgebäuden um eine Erteilung der Baubewilligung nach der Tiroler Bauordnung bei der betreffenden Gemeinde angesucht werden. Der Nachweis des Eigentums oder des Baurechtes am Bauplatz bzw. die Zustimmung des Grundeigentümers oder des Bauberechtigen sind einzuholen (z.B. Zustimmung der Agrargemeinschaft bei einer Agrargemeinschaftsalm).
Die Gemeinde, in der das Bauvorhaben stattfindet, holt vom Amt der Tiroler Landesregierung eine landwirtschaftliche-betriebswirtschaftliche und eine sicherheitstechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben ein. Die Größe, Ausstattung und sonstige Beschaffenheit eines Almgebäudes müssen betriebswirtschaftlich erforderlich sein und von einem Gutachter dahingehend begründet werden.
Da die Förderungsvoraussetzungen (z.B. Tiergerechtheitsindex) für eine Investition direkt mit einem Bauvorhaben und dessen konkreter Ausführung in Verbindung stehen, sollte ein Bauwerber schon vor der Planung mit einem regional zuständigen Mitarbeiter der Abteilung Agrarwirtschaft Kontakt aufnehmen.
 

Linktipps:
Förderungen-Darlehen
Homepage Almwirtschaft in Tirol

Kontakte:
für Nordtirol: Abteilung Agrarwirtschaft
für Osttirol:  Agrar Lienz