Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Flurbereinigung

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Flurbereinigung

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Dorf im Oberinntal mit Blick auf den Ortskern
Dorf im Oberinntal mit Blick auf den Ortskern

 .... fällt in die Zuständigkeit der Landesabteilungen Bodenordnung für Nordtirol und Agrar Lienz für Osttirol.

Zersplitterter land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitz wird durch Zusammenlegung, Flurbereinigung und Flurbereinigungsübereinkommen (Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996) neu eingeteilt und erschlossen. Zusammenlegungen sind größere Verfahren, die mit Verordnung eingeleitet werden, Flurbereinigungen sind kleinere Verfahren, die mittels Bescheid eingeleitet werden. Im Rahmen von Zusammenlegungen und Flurbereinigungen werden auch Maßnahmen im öffentlichen Interesse wie Straßen, Radwege, Bahn, Gewerbegebiete, Gewässer, Windschutzhecken oder Landschaftsseen errichtet.

Weiters werden die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an agrargemeinschaftlichen Grundstücken durch Teilungen und Regulierungen neu geordnet.

Wichtige Grundlagen dafür liefern die Vermessung, die Bodenschätzung und die Landschaftsgestaltung.

Kontakt für Nordtirol:
DI Anton Fuchs
A-6020 Innsbruck, Heilliggeiststraße 7-9
+43 (0)512 508 3835 oder 3802
+43 (0)512 508 3805
E-Mailanton.fuchs@tirol.gv.at
Abteilung Bodenordnung

 

Kontakt für Osttirol:
DI Christof Leiter
A-9900 Lienz, Kärntnerstraße 43
+43 (0)4852/6633-4961
+43 (0)4852/6633-4965
E-Mailchristof.leiter@tirol.gv.at
Agrar Lienz

Weitere Ansprechpartner für Flurbereinigungen (Nord- und Osttirol)

Zahlen-Daten-Berichte
Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsprojekte des Landes Tirol

Weitere zuständige Abteilungen
Abteilung Zusammenlegung, Bringung und Servituten