
- Dorf im Oberinntal mit Blick auf den Ortskern
.... fällt in die Zuständigkeit der Landesabteilungen Bodenordnung für Nordtirol und Agrar Lienz für Osttirol.
Zersplitterter land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitz wird durch Zusammenlegung, Flurbereinigung und Flurbereinigungsübereinkommen (Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996) neu eingeteilt und erschlossen. Zusammenlegungen sind größere Verfahren, die mit Verordnung eingeleitet werden, Flurbereinigungen sind kleinere Verfahren, die mittels Bescheid eingeleitet werden. Im Rahmen von Zusammenlegungen und Flurbereinigungen werden auch Maßnahmen im öffentlichen Interesse wie Straßen, Radwege, Bahn, Gewerbegebiete, Gewässer, Windschutzhecken oder Landschaftsseen errichtet.
Weiters werden die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an agrargemeinschaftlichen Grundstücken durch Teilung und Regulierung neu geordnet.
Wichtige Grundlagen dafür liefern die Vermessung, die Bodenschätzung und die Landschaftsgestaltung.
Kontakt für Nordtirol:
DI Anton Fuchs
A-6020 Innsbruck, Heilliggeiststraße 7-9
+43 (0)512 508 3835 oder 3802
+43 (0)512 508 3805
anton.fuchs@tirol.gv.at
Kontakt für Osttirol:
DI Christoph Leiter
A-9900 Lienz, Kärntnerstraße 43
+43 (0)4852/6633-4961
+43 (0)4852/6633-4965
christof.leiter@tirol.gv.at
Weitere Ansprechpartner für Zusammenlegungen (Nord- und Osttirol)
Förderungen EU-Bund-Land Tirol
Zahlen-Daten-Berichte
Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsprojekte des Landes Tirol
Weitere zuständige Abteilungen des Landes Tirol
Abteilung Zusammenlegung, Bringung und Servitute


