Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Baulandumlegung

[ Kontakt ]

AdresseHeiliggeiststraße 7-9
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 3802
Fax+43 (0)512 508 3805
[ 

Baulandumlegung

  ]
Beispiel einer Baugebietserschließung im Oberinntal
Beispiel einer Baugebietserschließung im Oberinntal

.... fällt in die Zuständigkeit der Landesabteilungen Bodenordnung für Nordtirol und Agrar Lienz für Osttirol

Die Baulandumlegung ist ein im Tiroler Raumordnungsgesetz geregeltes Verfahren, mit dem Ziel für ein abgegrenztes Gebiet im Bauland, welches auf Grund ungünstiger Grundstücksformen und fehlender Erschließung nicht bebaubar ist, einer geordneten bodensparenden Bebauung zuzuführen.
Dabei werden die

  • erforderlichen Weg- und Vorbehaltsflächen durch die Grundeigentümer anteilsmäßig aufgebracht und
  • die bestehenden Grundstücke zu gut bebaubaren Bauplätzen umgeformt.

Kontakt für Nordtirol:
DI Josef Raggl
A-6020 Innsbruck, Heilliggeiststraße 7-9
+43 (0)512 508 3808 oder 3802
+43 (0)512 508 3805
E-Mailjosef.raggl@tirol.gv.at
Abteilung Bodenordnung

Kontakt für Osttirol:
DI Christof Leiter
A-9900 Lienz, Kärntnerstraße 43
+43 (0)4852/6633-4961
+43 (0)4852/6633-4965
E-Mailchristof.leiter@tirol.gv.at
Agrar Lienz

 

Zahlen-Daten-Berichte
Beispiel Baulandumlegung

Weitere zuständige Abteilungen des Landes Tirol
Abteilung Bau- u. Raumordnungsrecht