.... und Flurbereinigung
Um die im §1 des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes definierten Ziele der Zusammenlegungsverfahren zu erreichen, müssen vielfach bauliche Maßnahmen durchgeführt werden, welche vom Land Tirol und teilweise auch von der EU gefördert werden.
- Was wird gefördert?
Gefördert werden bauliche Maßnahmen im Rahmen von Zusammenlegungsverfahren und Flurbereinigungen, im Wesentlichen handelt es sich dabei um Wegebau, Kultivierungen, Be- und Entwässerungsmaßnahmen, wasserbauliche Maßnahmen, Ökomaßnahmen, Vermessungsarbeiten.
- Wer wird gefördert?
Bei Zusammenlegungsverfahren handelt es sich um gemeinschaftliche Maßnahmen, Förderungswerber sind daher die in diesen Verfahren bestehenden Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsgemeinschaften.
- Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form von verlorenen Zuschüssen zu den Baukosten, die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Maßnahme und der wirtschaftlichen Situation im Zusammenlegungsgebiet.
Förderstelle?
Auskünfte, Abrechnung und Förderung der Baumaßnahmen bei Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren erfolgt durch die Abteilung Bodenordnung (für Nordtirol) und Abteilung Agrar Lienz (für Osttirol)
Weitere Informationen:
Bauen-Gestalten-Neuordnen


