Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

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Darlehen bäuerliche Tourismuswirtschaft

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AdresseWilhelm-Greil-Straße 9
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 3871
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Darlehen bäuerliche Tourismuswirtschaft

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Der Landeskulturfonds vergibt Darlehen zur Qualitätssteigerung der bäuerlichen Tourismuswirtschaft

  • Was wird gefördert?
    Beim vorliegenden Förderprogramm für die bäuerliche Tourismuswirtschaft handelt es sich um ein "Qualitätssteigerungsprogramm". Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines zinsgestützten Darlehens des Landeskulturfonds ist der Nachweis oder - im Zuge der investiven Maßnahme - das Erreichen einer qualitätsorientierten Vermietungstätigkeit, die beispielsweise durch die Mitgliedschaft im Verein "Urlaub am Bauernhof" (hierfür ist die Einhaltung von Mindestqualitätsstandards Voraussetzung) oder einem ähnlichen geeigneten Nachweis erbracht werden muss. Gefördert werden folgende bauliche Maßnahmen:

a) Investitionen im Bereich Sanitätskomfort für bestehende Fremdenzimmer
    und Ferienwohnungen (Einbau von WC´s und Duschen)
b) Investitionen im Bereich Umbau bestehender Privatzimmer in
    Ferienwohnungen
c) Investitionen im Bereich Frühstücks- und Aufenthaltsräume
d) Sonstige bauliche Qualitätsverbesserungsmaßnahmen, die
    einer Angebotserweiterung oder Spezialisierung der bäuerlichen
    Vermietungstätigkeit dienen (beispielsweise der Einbau einer Sauna/eines
    Wellnessbereichs, bauliche Adaptierungen für behindertengerechte
    Vermietung, Schaffung von Kinderangeboten, ...)

Auch Einsteiger/innen in die bäuerliche Tourismuswirtschaft können im Falle des Ausbaus von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen in den Genuss zinsgestützter Darlehen kommen, sofern das geforderte Qualitätsmindestniveau mit den Investitionen erreicht wird.

  • Warum wird gefördert?
    Für einen erheblichen Teil der land- und forstwirtschaftlichen Familienbetriebe in Tirol stellt der Zu- und Nebenerwerb ein wesentliches wirtschaftliches Standbein zur Absicherung des Land- und Forstwirtschaftsbetriebes dar. Insbesondere der bäuerliche Tourismus und die Vermietungstätigkeit ist mit der bäuerlichen Arbeit in der Ausprägung des kleinstrukturierten Familienbetriebes im Tourismusland Tirol eine arbeitswirtschaftlich und standortgemäß sinnvolle Form der Einkommensabsicherung. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Liberalisierung der Agrarmärkte und zur Steigerung der landwirtschaftsnahen Wertschöpfung wird ein Förderprogramm des Landeskulturfonds zur Qualitätssteigerung der bäuerlichen Tourismuswirtschaft vorgelegt.
  • Wer wird gefördert?
    Bewirtschafter/innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die im Rahmen ihres land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und innerhalb der steuerrechtlichen Pauschalierung als Zuerwerb im Bereich der bäuerlichen Tourismuswirtschaft tätig sind. Als Bewirtschafter/innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe gelten natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen, mit Niederlassung in Tirol, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.
  • Wie wird gefördert?
    Darlehen des Landeskulturfonds mit einer maximalen Laufzeit von 10 Jahren.
    Die Förderung des Darlehensnehmers erfolgt in Form eines Zinsenzuschusses.
    Der Zinsenzuschuss des Landeskulturfonds beträgt 50 % zum Bruttozinssatz.Der Bruttozinssatz berechnet sich aus der Sekundärmarktrendite (Emittenten gesamt) lt. Tab. 3.2 des statistischen Monatsheftes der Österreichischen Nationalbank + 0,5 % Zuschlag inkl. Spesen. Die maximale Darlehensobergrenze beträgt 70 % der anrechenbaren Kosten, wobei eine maximale Förderungsintensität von 50 % (Barwertäquivalent) nicht überschritten werden darf. Die maximal ausnutzbare Darlehenssumme beträgt pauschal € 90.000,--, die Mindestdarlehenssumme muss € 15.000,-- erreichen.

Seitens des Landeskulturfonds ist im Zuge der Darlehensvergabe auf eine ausreichende Sicherstellung der Darlehenssumme zu achten.

Die Antragstellung erfolgt über die Bausprechtage des Amtes der Tiroler Landesregierung, Abteilung Agrarwirtschaft, in den einzelnen Bezirken, wobei zum Antrag (4-seitiges Formblatt des Landeskulturfonds) folgende Beilagen erforderlich sind: Detaillierte Projektbeschreibung, Kostennachweis auf Angebotsbasis, Nächtigungsnachweis/Zimmernachweis, Feuerversicherungspolizze(n) bzw. Deckungsbrief(e), Grundbuchsauszug (gesamter Liegenschaftsbesitz), Baubescheid/Bescheid der Bauanzeige, Einreichplan/Umbauplan, Verpflichtungserklärung (Ausschluss Doppelförderung), Nachweis "Qualitätstourismus", bei bestehenden Bankverpflichtungen: Kreditbestätigungen, bei außerlandwirtschatlicher Tätigkeit des Betriebsführers: Lohnzettel für das abgelaufene Lohnjahr, im Falle einer laufenden Hofübergabe: Übergabsvertrag

Sonstige Förderungsvoraussetzungen wie jene hinsichtlich des höchstzulässigen landwirtschaftlichen Einkommens oder des höchstzulässigen außerlandwirtschaftlichen Einkommens sowie Richtlinieneinschränkungen, Rückzahlungen und Einbehalt der Darlehen, zusätzlicher Bedingungen, Zustimmungserklärung und Widerrufsrecht gemäß Datenschutzgesetz, Gleichbehandlungsgesetz, Zession, Publikation, Subjektives Recht und Gerichtsstand gelten analog den Bestimmungen für Agrarinvestitionskredite.

Download Förderungsrichtlinie (pdf 17 KB)

 

Tamara Volderauer
A 6020 Innsbruck, Wilhelm-Greilstraße 9
+43 (0)512 508 3876
 +43 (0)512 508 3875

Maria Ebner
A 6020 Innsbruck, Wilhelm-Greilstraße 9
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Landeskulturfonds